Frage an Hans-Michael Goldmann bezüglich Recht

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Hans-Michael Goldmann
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Frage von Andreas H. •

Frage an Hans-Michael Goldmann von Andreas H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Goldmann,

nach 5 Jahren steht eine neue Änderung des WaffG bevor, genau wie damals möchte ich Ihr Meinung dazu hören.

Bezüglich der Bundesratsinitiative des Berliner Innensenators Dr. Körting - Bundesrat Drucksache 701/07 - in der ein generelles Messertrageverbot gefordert wird, möchte ich gern von Ihnen Ihre Position zu dieser erneuten Verschärfung des WaffG erfahren.

1. Wie beurteilen Sie eine weitere Verschärfung der Messerverbote im Rahmen des WaffG unter Berücksichtigung der Tatsache, dass in der Schweiz ein aktuell strengeres als das deutsche Messerverbot wieder rückgängig gemacht wird

2. Wie beurteilen Sie die diese erneute Verschärfung unter Berücksichtigung der Tatsache, dass man in Österreich seit Jahren erfolgreich ein wesentlich liberaleres WaffG mit freieren Messeregelungen praktiziert, ohne dass es dort zu der Steigerung von Messerstraftaten gekommen ist, die man hier bei uns als Vorwand nimmt, diese Verbote strenger zu gestalten ?

Man will uns einreden, dass die Verschärfung einen Zugewinn an Sicherheit bedeuten soll, nur wieso sind die Österreicher ohne dieses strengere Gesetz soviel sicherer als wir, und warum verzichten die Schweizer künftig wieder auf dieses Plus an Sicherheit ?
Hat es sich dort nicht bewährt ?

3. Wie schätzen Sie die Kosten für diese eher sinnlose Gesetzesänderung ein ?

4. Wie denken Sie mit dem Wissen um ständigen Personalabbau bei der Polizei und erschreckend deutliche Wissenslücken bei der Polizei um das aktuell gültige WaffG und den Messerregelungen, dass eine Änderung sinnvoll umgesetzt werden kann ?

Ich will nicht unterschlagen, dass Messer auch missbräuchlich als Waffen verwendet werden.

Dazu muss man sachlich neutral feststellen, dass Messer zunächst erst einmal Alltagsgegenstände sind, die in keinem Haushalt fehlen, sondern mehrfach in unterschiedlicher Ausführung verfügbar sind.

Messer sind Werkzeuge !

mfg
Andreas Hoffmann

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 24.10.2007 und Ihr Interesse an der liberalen Position zur Waffengesetzgebung in Deutschland. Hierzu möchte ich folgendes festhalten:

1. Durch die Änderungen des Waffengesetzes im Jahr 2002 sind Beschränkungen für das Tragen und Führen bestimmter als gefährlich eingestufter Gegenstände ausgeweitet worden. Dazu gehören vor allem Utensilien, die bisher nicht durch das Waffengesetz erfaßt sind – wie Wurfmesser, Wurfsterne, Butterflymesser, die ihrem Wesen und ihrer Bauweise nach primär als Waffen Verwendung finden. Das deutsche Waffenrecht ist eines der schärfsten weltweit. Eine weitere Einschränkung der bestehenden Gesetzgebung halte ich nur nach sorgfältiger Abwägung für vertretbar. Messer sind - auch - alltägliche Gebrauchsgegenstände, die mitzuführen nicht unnötig kompliziert gemacht werden darf.

2. Verbrechensbekämpfung durch strengere Waffengesetzgebung ist nicht zwingend. Grundsätzlich besteht gerade im Hinblick auf Messer das Problem, daß das deutsche Waffenrecht vor allem zu kompliziert und unübersichtlich ist. Bei mancher Definition ist fragwürdig, warum ausgerechnet dieser Gegenstand unter Verbot fällt und jener nicht. Die von Ihnen genannten Beispiele Österreich und Schweiz zeigen, daß es erfolgversprechendere Ansätze bei der Kriminalitätsbekämpfung gibt.

3. Grundsätzlich gilt für alle Verbote, daß sie nicht ständig auf Einhaltung überprüft werden können. Im Zusammenhang mit der Ermittlung von Straftaten kann es von Vorteil sein, wenn durch ein solches Verbot ein verhältnismäßig einfach nachweisbarer zusätzlicher Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat gegeben ist. Insofern muß ein Verbot nicht unbedingt Polizeikräfte binden, sondern kann ihre Arbeit vereinfachen. Hier liegt es vor allem an den Bundesländern, die notwendigen Umsetzungsregelungen vorzunehmen.

Die FDP ist grundsätzlich sehr skeptisch gegenüber Verschärfungen des Waffenrechts eingestellt, da der Nachweis der Wirksamkeit solcher Maßnahmen oft nicht möglich ist. Deshalb hat die FDP eine Anfrage auf den Weg gebracht, damit die Bundesregierung ihre Karten zur geplanten Waffenrechtsreform auf den Tisch legt. Die Antworten der Bundesregierung sind insgesamt allerdings unbefriedigend.

Erfahrungsgemäß sind Entwürfe der Regierungsbürokratie gegen berechtigte Interessen legaler Waffenbesitzer, wie Sportschützen, Jäger und Waffensammler, gerichtet. Diese werden mit einem Bürokratiewust überzogen, der keinen Zugewinn für die innere Sicherheit bringt.

Das Bundesinnenministerium ist sowohl unter dem SPD-Minister Schily als auch jetzt unter Wolfgang Schäuble von der CDU im Bereich Kriminalitätsbekämpfung zu sehr auf neue gesetzliche Verbote fixiert. Sowohl die aktive Polizeiarbeit vor Ort leidet darunter als auch die Präventionsarbeit.

Ein Generalverdacht gegen Sportler oder Jäger ist für die FDP nicht akzeptabel. Die zunehmenden Gewalttaten gehen ja nicht von diesen Personen aus, wenn, wie die Bundesregierung zugibt, nur zwei bis drei Prozent aller im Zusammenhang mit Straftaten sichergestellten Schußwaffen aus legalem Besitz stammen. Die Problemlösung muß nicht primär das Waffenrecht, sondern den Zusammenhang von Straftat und Strafe und das vernachlässigte Feld der Kriminalprävention in Blick nehmen. Die FDP wird sich für ein Waffenrecht einsetzen, das den Interessen der legalen Waffenbesitzer gerecht wird und ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleistet.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Michael Goldmann