Frage an Hans-Peter Friedrich bezüglich Recht

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Hans-Peter Friedrich
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Frage von Kai P. •

Frage an Hans-Peter Friedrich von Kai P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Hr. Friedrich,

wie kommentieren Sie als Innenminister den Bericht der Chaos Computer Clubs ( http://www.ccc.de/de/updates/2011/staatstrojaner ) über die Fähigkeiten des in der Öffentlichkeit als Bundestrojaner bekannt gewordenen Programms?

Nach Analyse des CCC übersteigen die Fähigkeiten dieses Programms die durch das BVG gesetzten Grenzen deutlich. Gleichzeitig scheint das Programm relativ leicht durch dritte Hacker zu übernehmen zu sein und öffnen somit die Hintertür, um andere Programme oder Daten zu installieren.

Ist unter ihrer Dienstaufsicht auch nach bekanntwerden dieser gravierenden Mängel mit einem fortlaufenden Einsatz dieses Programmes zu rechnen und was gedenken Sie konkret zu tun, um den Bundestrojaner an die Anforderungen des BVGs anzupassen?

Mit freundlichen Grüßen
Kai Pfannebecker

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Pfannebecker,

bei dem vom CCC untersuchten Programm handelt es sich nicht um den sogenannten „Bundestrojaner“. Ein Programm, welches die vom CCC aufgezeigten Funktionen aufweist, wurde von den Behörden des BMI nicht eingesetzt.

Die von den BMI-Behörden eingesetzte Software erfüllt
• alle gesetzlichen Vorgaben,
• die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie
• die Vorgaben des anordnenden Richters bzw. der G10-Komission.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
Bundesminister des Innern

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