Frage an Hans-Peter Friedrich von Ewgeni D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,
wie wollen Sie dem Bürger glaubhaft erklären, dass das BKA illegale Sachen machen darf und sogar gegen das Grundgesetz verstößt, aber ein harmloser Konsument von Cannabis als Schwerstverbrecher behandelt wird ?
Oder noch ein Beispiel: Wieso darf die EZB marode Staatsanleihen (auch auf Kosten der deutschen bzw. europäischen Steuerzahler) von Pleitestaaten kaufen ? Sie verstößt doch gegen die Verträge und somit auch gegen die Gesetze.
Das ist doch unverhältnismäßig.
Sogar im konservativen Polen wurde heute eine pro-Cannabis Partei gewählt, die als 3. stärkste Partei ins polnische Parlament zieht.
Und was halten Sie von dem zuletzt erschienen Bericht von ´´The Global Commission on Drug Policy´´ ? Dort steht, dass der ´´War on Drugs´´ komplett gescheitert sei und mehr Leid und Tote verursacht hat, als bisher angenommen.
Quelle: http://www.globalcommissionondrugs.org/Report
Mit freundlichem Gruß
Ewgeni Dimke
Sehr geehrter Herr Dimke,
das BKA ist an Recht und Gesetz gebunden und hält sich selbstverständlich an das Grundgesetz. Falls sie auf die Presseveröffentlichung zum sog. „Bundestrojaner“ anspielen, sind die Vorwürfe haltlos.
Bei dem vom CCC untersuchten Programm handelt es sich nicht um den sogenannten „Bundestrojaner“. Ein Programm, welches die vom CCC aufgezeigten Funktionen aufweist, wurde von den Behörden des BMI nicht eingesetzt.
Die von den BMI-Behörden eingesetzte Software erfüllt
• alle gesetzlichen Vorgaben,
• die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie
• die Vorgaben des anordnenden Richters bzw. der G10-Komission.
Der von Ihnen zudem angesprochene Bericht der Nichtregierungsorganisation “Global Commission on Drugs“ ist hier bekannt. Zwar können nicht alle im Bericht geäußerten Ansichten geteilt werden. Die Kernaussage des Berichts, dass sich die Drogenpolitik nicht nur einseitig auf repressive Maßnahmen stützen kann, unterstützt aber gerade den deutschen Ansatz. Dieser widmet sich einerseits der Reduzierung des Drogenangebots, aber auch der Nachfragereduzierung und Schadensminimierung durch entsprechende Maßnahmen, wie sie zum Teil auch im Bericht lobende Erwähnung finden.
Schließlich darf ich hinsichtlich Ihrer Frage zur EZB auf die Zuständigkeit des BMF in diesen Angelegenheiten verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
Bundesminister des Innern