Frage an Hans-Peter Friedrich von Wolfgang S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,
vielen Dank für Ihre Antwort. Sie sagen, die von den BMI-Behörden eingesetzte Software erfülle alle gesetzlichen Vorgaben und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.
Ihr Parteikollege Dr. Hans-Peter Uhl erklärt http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_hans_peter_uhl-575-38015--f314091.html#q314091
"Somit operieren die Ermittler in Strafverfahren, die sich nur auf die allgemeine Regelung zur TKÜ in der Strafprozeßordnung (§ 100a StPO) stützen können, zwangsläufig in einer rechtlichen Grauzone."
Können Sie also bitte konkret sagen, was Sie damit meinen, dass die Software die Vorgaben erfüllt? An welche Vorgaben im einzelnen fühlen Sie sich gebunden?
Hat das Programm eine Nachladefunktion? Sind Lese- und/oder Schreibzugriffe auf die Festplatte möglich? Können Screenshots angefertigt werden?
Mit freundlichen Grüßen