Frage an Hans-Peter Friedrich von Michael L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Minister,
Nach dem Sturz von Muammar al-Gaddafi ist Libyen auf dem Weg zu einem demokratischen Land.
Verfolgungen sind zum Glück nicht mehr an der Tagesordnung. Wie stehen sie zu der Dauer der Aufenthaltserlaubnis für libysche Staatsbürger in Deutschland?! Gerade im Hinblick auf Problemfälle wie dem Miri Clan in Bremen?!
Vielen Dank im Voraus
Sehr geehrter Herr Lüdeke,
vielen Dank für Ihre Frage zur Geltungsdauer von Aufenthaltserlaubnissen für lybische Staatsangehörige.
Politische Veränderungen in anderen Ländern führen nicht dazu, dass das Ausländerrecht in Deutschland geändert werden muss. In Deutschland werden das Aufenthaltsgesetz und die weiteren ausländerrechtlichen Vorschriften aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung von den Ländern als eigene Angelegenheit ausgeführt. Das bedeutet, dass aufenthaltsrechtliche Entscheidungen, wie die Aufenthaltsdauer oder die Aufenthaltsbeendigung, von den örtlich zuständigen Ausländerbehörden des jeweiligen Bundeslandes getroffen werden. Sie entscheiden nach der geltenden Rechtslage in eigener Verantwortung und sind dabei nur an die Weisungen der ihnen übergeordneten Landesbehörde gebunden. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung verfügt das Bundesministerium des Innern grundsätzlich weder über Informationen zu Einzelfällen noch wird es von den Ländern bei deren aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen beteiligt.
Bei dem von Ihnen angesprochenen Fall des Miri-Clans in Bremen soll es sich nach hier vorliegenden Erkenntnissen allerdings um einen libanesischen Familienclan handeln. Die Familie stammt demzufolge aus dem Libanon und nicht aus Libyen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Friedrich MdB