Frage an Hans-Peter Friedrich von Horst M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,
Ehrlich gesagt bin ich über das Ergebnis Ihrer USA-Reise bestürzt. Weniger weil ich davon ausging, dass die Amerikaner an einer Aufkärung interessiert seien, sondern viel mehr, weil Sie das Ergenbis zufriedenstellend zu scheint. Ich selbst war jahrzehntelang in einer Sicherheitsbehörde tätig. Ich kenne die Hürden und die rechtsstaatlichen Verfahren, die, zurecht, vor der Durchführung von Überwachungsmaßnahmen zu überwinden bzw. zu durchlaufen sind. Das Ziel war zu jeder Zeit der Schutz der Bürger sowie Ihrer Rechte. Daher kann es unmöglich rechtmäßig sein, dass ein anderer Staat nicht nur ohne unsere rechtsstaatlichen Verfahren zu durchlaufen die selben Daten, wie deutsche Sicherheitsbehörden bekommt, sondern weit mehr. Noch nie hat in einer Demokratie das Ziel alle Mittel gerechtfertigt. Wenn es sich um gerechtfertigte Ermittlungen handelt, dann doch bitte unter Anwendung unserer rechtstaatlichen Verfahren. Die Aussage der USA es gebe keine "gezielte Wirtschaftsspionage" impliziert doch bereits, dass sogenannter Beifang genutzt wird. Davon abgesehen sollten Sie vielleicht mal die klar formulierten Aufträge amerikanischer Nachrichtendienste analysieren. Ich vertraute bislang immer auf unseren Rechtsstaat. Bitte nehmen Sie mir dieses Vertrauen nicht. Sind Sie denn ernsthaft der Ansicht, dass die USA jetzt plötzlich mit einem Klasse 3 Staat offen umgeht?
Sehr geehrter Herr Matzik,
Ich bewerte meine Reise ausdrücklich als Erfolg, da der offene Dialog mit den USA eingeleitet wurde und die USA Unterstützung bei unseren weiteren Aufklärungsbemühungen zugesagt haben. Bei meinen Gesprächen wurde deutlich, dass die US-Seite die Betroffenheit auf DEU-Seite verstehen und nachvollziehen kann.
Die US-Seite hat mir zugesichert, dass geprüft wird, welche eingestuften Informationen in dem vorgesehenen Verfahren für uns freigegeben werden können, um eine tiefergehende Bewertung des Sachverhalts und der von uns aufgeworfenen Fragen zu ermöglichen.
Zwar wurde mir bei meiner Reise in die USA versichert, dass die NSA die Vorgaben des deutschen Rechtes beachtet. Ein endgültiges Urteil ist aber erst bei Vorliegen der weiteren Dokumente möglich.
Streitkräfte aus NATO-Staaten haben gemäß Artikel II des NATO-Truppenstatuts die Pflicht, das Recht des Aufnahmestaats zu achten und sich jeder mit dem Geiste des NATO-Truppenstatuts nicht zu vereinbarenden Tätigkeit zu enthalten. Der Bundesregierung liegen bisher keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Vereinigten Staaten von Amerika auf deutschem Staatsgebiet dieser Pflicht nicht nachkommen.
Die USA dürfen weder nach deutschem Recht noch nach irgendwelchen "Geheimverträgen" Kommunikation in Deutschland abhören. Seit 1968 (siehe Bulletin der Bundesregierung Nr. 68 vom 31.05.1968) sind nicht mehr die Alliierten zur Fernmeldeüberwachung berechtigt, sondern sie haben sich an die deutschen Behörden zu wenden. Die deutschen Dienste sind bei einer Zusammenarbeit mit US-Behörden uneingeschränkt an deutsches Recht gebunden. Für das Bundesamt für Verfassungsschutz hat der Gesetzgeber in § 3 Abs. 1 G 10 die Straftaten aufgeführt, die im Verdachtsfall eine Überwachung rechtfertigen. Darunter sind in Nr. 5 auch „Straftaten gegen die Sicherheit der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrages (§§ 87, 89, 94 bis 96, 98 bis 100, 109e bis 109g des Strafgesetzbuches in Verbindung mit § 1 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes)“. Dass bei tatsächlichen Anhaltspunkten auf die Planung solcher Straftaten zu deren Verhinderung die gebotenen Aufklärungsmaßnahmen unter den strikten Verfahrensvorkehrungen des G 10 - einschließlich Entscheidung der G 10-Kommission - erfolgen, gehört zu unserer selbstverständlichen Schutzpflicht für die in Deutschland stationierten Truppen.
Im übrigen hat es seit 1990 keinen entsprechenden Antrag der Alliierten zur Fernmeldeüberwachung mehr gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
Bundesminister des Innern