Warum stimmt die CDU einer erheblichen Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes zu?
Dies widerspricht dem Koalitionsversprechen – wie wird diese Kehrtwende gegenüber Wähler*innen gerechtfertigt?
Wie ist Ihre Meinung dazu?
Das IFG sichert Bürgern seit 2006 Zugang zu Behördendokumenten und ist ein wichtiges Instrument demokratischer Kontrolle. Die geplanten Änderungen – „berechtigtes Interesse" als Hürde, pauschale Gebühren, Schwärzen von Behörden-Namen – würden dieses Recht faktisch aushebeln. Anfragen von Gemeinschaften, die sich für unsere Interessen einsetzen, könnten abgelehnt werden, da sie keine natürlichen Personen sind.
Sehr geehrte Frau T.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Als CSU-Bundestagsabgeordneter kann ich nur für die CSU sprechen und nicht für die CDU.
Die Koalition will das Informationsfreiheitsgesetz nicht abschaffen, sondern aufgrund der bisherigen Erfahrungen weiterentwickeln. Zu Ihrer Information die Formulierung aus dem Programm für Aufschwung und Beschäftigung im Wortlaut:
"Wir werden das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf den Zugang zu amtlichen Informationen und in Abstimmung mit dem BfDI weiterentwickeln und an die aktuellen Herausforderungen anpassen. Wir werden das komplizierte IFG für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher und transparenter machen. Wir wollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können. Dabei prüfen wir, ob wir den Kreis der betreffenden Personen auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger beschränken. Wir wollen unsere Beschäftigten vor Anfeindungen und Drohungen schützen, indem wir die Namen der Mitarbeitenden schwärzen. In Zeiten einer komplexen Bedrohungslage von innen und von außen wollen wir die staatliche Resilienz erhöhen und dem besonderen Schutzbedarf bestimmter Bereiche wie dem der Kritischen Infrastruktur, der Spionageabwehr, der Terrorismusbekämpfung oder auch der wissenschaftlichen Forschung stärker Rechnung tragen. Die IFG-Gebühren werden wir im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip anpassen."
Ich halte dies für richtig. Eine Einschränkung für Bürgerinnen und Bürger sehe ich darin nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Prof. Dr. med. Hans Theiss MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
