Werden Sie für oder gegen die neu vorgestellten Reformen bzgl. Änderung der Krankheitsregelung, des Informationsfreiheitsgesetz und der Koppelung des Renteneintrittsalters nach Lebenserwartung stimme
Guten Morgen Hand Theiss, als ich gestern aufgewacht bin und die Nachricht gehört habe, dass die Bundesregierung die Regelung zum Krankmeldung abändern und verschärfen will, bin ich ehrlich gesagt aus allen Wolken gefallen. Es haben sich auf Social Media alle darüber aufgeregt. Fern ab davon, fast unbeachtet wie es mir erscheint, soll aber im gleichen Zuge auch das unglaublich wichtige IFG extremst aufgeweicht werden. Wie hat die Gesellschaft dadurch überhaupt noch eine Möglichkeit gemeinsam zu erfahren und erfragen, was unsere Regierung eig. macht? Weil private Einzelpersonen diesbzgl. nicht ansatzweise soviel ausrichten können wie. bspw. FragDenStaat oder AbgeordnetetnWatch. Und dann ist da noch die Sache mit der Koppelung des Renteneintrittsalters nach Lebenserwartung: Ich bin 25 und wenn ich mir das anschaue, dann frag ich mich schon langsam, warum ich überhaupt noch was für dieses Land leisten soll, wenn ich eh nichts mehr bekommen werde im Alter. Bitte stimmen Sie DAGEGEN
VG Jona
Sehr geehrte Frau S.,
herzlichen Dank für Ihre E-Mail-Fragen:
Ich halte die beabsichtigten Reformen für richtig.
Die angesprochene Formulierung lautet: "Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft und die unrichtige Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach § 278 StGB stärker bestraft. Wir führen eine verpflichtende Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag der Erkrankung sowie im Rahmen der Umsetzung des Primärarztgesetzes eine „Termingarantie Fachärzte“ ein. Darüber hinaus etablieren wir eine gesetzlich geregelte Infarktvorsorge." Im Rahmen der Primärversorgung werden die Fragen der Verfügbarkeit von Terminen geregelt werden. Was Ihre Frage zudem im Grundsatz betrifft, machen das Ansteigen der Erkrankungszahlen an bestimmten Tagen nachdenklich. Mit der beabsichtigten Regelung gehen wir auf den Stand von vor Corona zurück. Die konkrete gesetzestechnische Ausgestaltung (z.B. mögliche nachträgliche Krankschreibung, aber eben ab dem ersten Krankheitstag) wird im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens erfolgen müssen.
Was das Informationsfreiheitsgesetz betrifft: Die Koalition will das Informationsfreiheitsgesetz nicht abschaffen, sondern aufgrund der bisherigen Erfahrungen weiterentwickeln. Zu Ihrer Information die Formulierung aus dem Programm für Aufschwung und Beschäftigung im Wortlaut: "Wir werden das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf den Zugang zu amtlichen Informationen und in Abstimmung mit dem BfDI weiterentwickeln und an die aktuellen Herausforderungen anpassen. Wir werden das komplizierte IFG für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher und transparenter machen. Wir wollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können. Dabei prüfen wir, ob wir den Kreis der betreffenden Personen auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger beschränken. Wir wollen unsere Beschäftigten vor Anfeindungen und Drohungen schützen, indem wir die Namen der Mitarbeitenden schwärzen. In Zeiten einer komplexen Bedrohungslage von innen und von außen wollen wir die staatliche Resilienz erhöhen und dem besonderen Schutzbedarf bestimmter Bereiche wie dem der Kritischen Infrastruktur, der Spionageabwehr, der Terrorismusbekämpfung oder auch der wissenschaftlichen Forschung stärker Rechnung tragen. Die IFG-Gebühren werden wir im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip anpassen." Ich halte dies für richtig. Eine Einschränkung für Bürgerinnen und Bürger sehe ich darin nicht.
Auch die Empfehlungen der Alterssicherungskommission halte ich für richtig und bin sehr dafür, die Vorschläge als Gesamtpakt umzusetzen. Die demographische Entwicklung wie auch das Ansteigen der Lebenserwartung müssen dabei grundsätzlich berücksichtigt werden. Die genaue Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen wird im parlamentarischen Verfahren erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Prof. Dr. med. Hans Theiss MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
