Darf ich 2030, wenn meine Ölheizung 30 Jahre alt ist, eine neue Ölheizung ohne weitere Wärmepumpe etc. einbauen? Für welche Heizungsart könnte ich dann Zuschüsse in welcher Höhe erwarten?

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Harald Ebner
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Wolfgang A. •

Darf ich 2030, wenn meine Ölheizung 30 Jahre alt ist, eine neue Ölheizung ohne weitere Wärmepumpe etc. einbauen? Für welche Heizungsart könnte ich dann Zuschüsse in welcher Höhe erwarten?

Sehr geehrter Herr Ebner, ein Viertel der Bevölkerung heizt wie ich mit Öl, da bei mir keine Gasleitung am Haus liegt und es keine Fernwärme gibt. Ölheizungen werden im GEG überhaupt nicht mehr erwähnt, womit Sie 25% der Bevölkerung ausgrenzen und verunsichern. Als Rentner, der sicher keinen Kredit mehr bekommt, könnte ich mir später nur eine neue Ölheizung leisten, mehr nicht. Jahrzehntelang wurde das Thema vernachlässigt, um jetzt in operativer Hektik bei den meisten Leute Angst vor Armut oder Hausverkauf zu schüren. Nicht grundlos liegt die AFD schon bei 19,5% und steigt immer weiter. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang A.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr A.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Mit dem reformierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) wollen wir die Weichen stellen, damit künftig klimafreundlich und kostengünstig geheizt wird, wenn alte nicht mehr reparierbare Heizungsanlagen ersetzt werden müssen.

Der Bereich Wohnen macht 40 % der CO2-Emissionen Deutschlands aus. Ohne die Wärmewende sind die Klimaschutzziele Deutschlands also nicht erreichbar. Klar ist auch: Fossile Energieträger werden schon allein wegen der Einbeziehung der Wärmeversorgung in den Europäischen Emissionshandel in den kommenden Jahren deutlich teurer werden. Bei einer Gasheizung sind das in den nächsten 20 Jahren Mehrkosten von mindestens 15.000 Euro, bei Ölheizungen sogar 23.500 Euro. Hinzu kommen Risiken durch Preissteigerungen an den Beschaffungsmärkten für Erdöl und Gas. Ohne Umstellung auf erneuerbare Wärmequellen drohen also für Mieter*innen und Hauseigentümer*innen in Zukunft enorm hohe und kaum bewältigbare Heizrechnungen. Damit Warmwasser und ein warmes Zuhause nicht zum Privileg von Wohlhabenden werden und die Menschen in Kostenfallen tappen, muss die Politik jetzt Vorsorge treffen. Bereits das gültige Gebäudeenergiegesetz von 2020, beschlossen von der letzten Union/SPD-Regierung, sieht ein weitgehendes Einbauverbot für reine Ölheizungen ab 2026 vor (siehe https://www.energieheld.de/heizung/oelheizung/verbot).

Die Kommunen werden mit dem erneuerten GEG verpflichtet, bis spätestens 2028 eine Wärmeplanung vorzulegen. Das schafft Klarheit für Hauseigentümer*innen, ob sie sich einem künftig einem Wärmenetz anschließen können oder sie für ihr Gebäude eine individuelle Lösung auf Basis Erneuerbarer Energien finden müssen (das ist keinesfalls auf Wärmepumpen beschränkt). Bis die kommunale Wärmeplanung vorliegt, dürfen für eine Übergangszeit noch neue Öl- und Gasheizungen eingebaut oder auch gemietet werden. Niedersachsen hat bereits die Einführung einer verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung bis 2026 beschlossen.

Schon heute wird die Anschaffung von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien über einen Finanzierungsanteil von mindestens 30 Prozent gefördert. Laut den Eckpunkten, auf die sich die Ampelpartner inzwischen verständigt haben, ist für die Anschaffung moderner klimafreundlicher Heizungssysteme mit mindestens 65 % erneuerbarer Energien (inkl. Holz/Pellets, Fernwärme und Solarthermie) eine umfassende Förderung sozialgestaffelt vorgesehen, die auch die Mitte der Gesellschaft erreicht. Die Förderung kann auch für gemietete oder geleaste Heizungssysteme in Anspruch genommen werden. Zudem werden Ausnahme- und Härtefallregelungen insbesondere für ältere Bürger*innen und Bürger ausgeweitet und voraussichtlich auch mehr zinsgünstige Kredite über die staatliche KfW bereitgestellt. Damit soll sichergestellt werden, dass es zu keiner finanziellen Überforderung kommt. Zudem werden bis 2030 die Preise für Wärmepumpen dank der massiven Ausweitung der Produktionskapazitäten in den kommenden Jahren um mindestens 30 % sinken (vgl. https://www.merkur.de/wirtschaft/waermepumpen-bald-fuer-400-euro-experten-erwarten-preise-sinkende-92237513.html und https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/waermepumpen-sinkende-preise-heizung-101.html ). Bezogen auf die Gesamtbetriebskosten über 20 Jahre oder länger sind Wärmepumpen trotz des noch höheren Anschaffungspreises in den meisten Fällen bereits heute kostengünstiger als Öl- oder Gasheizungen (vg. https://www.energie-experten.org/news/habeck-waermepumpen-preise-werden-bald-sinken-stimmt-das ).

Über das GEG werden seit Monaten Falschbehauptungen im Umlauf gebracht und damit Sorgen und Ängste gezielt geschürt, nicht zuletzt durch Bild-Zeitung und CDU/CSU. Das ist kein Zufall. Man denke nur daran, dass KKR, ein maßgeblicher Investor in fossile Energien, Anteilseigner vom Springer-Verlag ist. Und der CDU-Wirtschafsrat hat ebenfalls enge Verbindungen zur Fossillobby (https://taz.de/Die-Klimasabotage-der-Union/!5937181/). Auch andere, insbesondere Rechtspopulisten, nutzen das Thema zur Stimmungsmache. Ich bin daher froh, dass Ihre Frage mir Gelegenheit gegeben hat, für sachliche Aufklärung zu diesem Gesetz zu sorgen.

Mit freundlichen Grüßen

Harald Ebner

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