Wenn wir von Umwelt, Natur und Klimaschutz sprechen, gehört eine ordentliche Garantiezeit dann nicht auch dazu?

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Harald Ebner
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Frage von David S. •

Wenn wir von Umwelt, Natur und Klimaschutz sprechen, gehört eine ordentliche Garantiezeit dann nicht auch dazu?

Sehr geehrter Herr Ebner, Umwelt, Klima und Naturschutz sind wichtig, ich nehme an das unsere Meinung diesbezüglich übereinstimmt.

sollte man dann nicht gesetzliche Regelungen auf den Weg bringen das der Hersteller garantieren muss das es einheitlich bei allen Geräten wo Strom benötigt wird eine mindestens 10 Jahre lange Garantie gibt seitens des Herstellers (ohne Ausschluss einzelner Bauteile)?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die EU-weite Verlängerung von Garantiefristen war ein großer verbraucherschutzrechtlicher Fortschritt der letzten Jahre.

Eine grundsätzliche Gewährleistungsverlängerung war auch Teil der Debatten des Europäischen Parlaments zum Gesetz „right to repair“.  Sie ließ aber doch nicht durchsetzen. In der Positionierung findet sich nun zumindest eine einjährige Gewährleistungsverlängerung nach erfolgter Reparatur. Auf EU-Ebene befindet sich das Gesetz aktuell im Trilogverfahren.

Der Trilog zur neuen Ökodesign-Verordnung ist hingegen bereits abgeschlossen. Die Ökodesign-Verordnung sieht explizit die Reparierfähigkeit als Merkmal vor. Produkte müssen so designt werden, dass diese grundsätzlich reparierbar sind, auch von den Verbraucherinnen und Verbrauchern selbst. Die verpflichtenden Ökodesign-Vorgaben und die damit verbundene Verantwortung der Hersteller für langlebige Geräte ebnen den Weg zur nachhaltigen Nutzung von technischen Geräten.

Die neuen Ökodesign-Regeln für Handys und Tablets vom November 2022 sehen u.a. vor, dass in Zukunft die Hersteller eine Reihe von Ersatzteilen zur Verfügung stellen müssen, etwa Akkus, Displays, Kameras und Lautsprecher. Mindestens sieben Jahre nachdem der Verkauf eines Gerätemodells eingestellt wurde, müssen sie diese anbieten, inklusive nötiger Werkzeuge und Reparaturanleitungen.

Auch Software-Updates müssen länger verfügbar sein. Ein Grund, warum Handys oft nur wenige Jahre genutzt werden, ist die sogenannte Software-Obsoleszenz. Auch wenn die Hardware noch einwandfrei funktioniert, bleiben oft bereits nach vergleichsweise kurzer Zeit die Updates aus – auch wichtige Sicherheits-Updates. In Zukunft sollen Hersteller diese bis zu fünf Jahre, nachdem ein Modell nicht mehr auf dem Markt verfügbar ist, anbieten müssen.

Umweltministerin Steffi Lemke hat angekündigt, Anfang 2024 das Reparaturgesetz vorzustellen. Das Gesetz soll die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und von Reparaturanleitungen sicherstellen. Außerdem ist im Haushalt das Förderprogramm "Reparieren statt Wegwerfen" vorgesehen. Damit sollen Reparaturinitiativen gefördert werden.

 

 

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