Weiße Kassenzettel verbieten?

Portrait Harald Ebner mit blauem Hemd vor grünem Hintergrund. Lächelnd.
Harald Ebner
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Lucas K. •

Weiße Kassenzettel verbieten?

Sehr geehrter Herr Ebner,
wäre es möglich die weißen Kassenzettel zu verbieten, da es zum einen die unbedenklichere blaue Variante gibt und zum anderen die weißen nicht recyclebar sind und da Sie im Lebensmitteleinzelhandel verwendet werden auch nicht als unkritisch angesehen werden sollten wenn Sie mit den Lebensmitteln in Kontakt kommen (auch z.B. durch den Hautkontakt mit den Kassierern) www.umweltbundesamt.de/themen/kassenbons-gehoeren-nicht-ins-altpapier

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr K.,

Ihr genannter Vorschlag - die verpflichtende Einführung des blauen Kassenzettels - erscheint mir aus chemikalienpolitischer Sicht durchaus sinnvoll.

Der blaue Kassenbon hat im Vergleich zum weißen nach derzeitigem Forschungsstand etliche Vorteile. Beide Schichten, die sich auf dem blauen Kassenzettel befinden, sind nach bisherigen Kenntnissen weder potenzielle Auslöser für Schäden in unserem Körper noch für die Umwelt. Somit ist eine Entsorgung im Altpapier sowie Recycling möglich.

Bei den weißen Kassenzetteln wird in Deutschland zwar seit des BPA-Verbots nun Bisphenol S (BPS) eingesetzt, wobei die Risiken dieser Substanz noch nicht abschließend geklärt sind - sicher ist gleichwohl, dass beide Stoffe hormonell wirksam sein können.  

Zur verpflichtenden Einführung eines digitalen Kassenbons schreibt das Bundesfinanzministerium: "Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016, das "Kassengesetz“, führte die Pflicht zur Ausgabe von Belegen zum 1. Januar 2020 ein. Der Beleg kann elektronisch oder in Papierform ausgestellt werden. Das Erstellen des Belegs muss in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Geschäftsvorgang erfolgen" (Bundesministerium der Finanzen, 21.10.2021). 

Damit ist die Belegausgabepflicht bewusst technologie-neutral ausgestaltet. So bleibt den Kasseninhabern unbenommen, Belege beispielsweise auch per Mail oder auf das Handy auszugeben (unter Wahrung des Datenschutzes).

Mit freundlichen Grüßen

Harald Ebner

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