Unterstützen Sie den Antrag die AFD vom BVerfG verbieten zu lassen?
Sehr geehrter Herr R.,
ja, ich bin auch eine der Antragsteller:innen, da ich der Meinung bin, dass die Bedingungen eindeutig erfüllt sind, das höchste Gericht mit einer Prüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD zu beauftragen. Wenn ich mir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im zweiten NPD-Verbotsverfahren 2017 anschaue, in dem das Gericht die Kriterien für ein Verbot dargelegt hat, komme ich zu dem Schluss, dass diese Kriterien im Fall der AfD gegeben sind.
Die Partei zielt durch Programm, Praxis und Verhalten ihrer Anhänger*innen auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, weil sie die Menschenwürde, eines der „Grundprinzipien, die für den freiheitlichen Verfassungsstaat schlechthin unentbehrlich sind" (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im zweiten NPD-Verbotsverfahren 2017), an einen Volksbegriff bindet, der rassistisch ist und dem Grundgesetz widerspricht. Jede politische Macht, die sie bisher errungen hat, nutzt die AfD dazu, die Entrechtung von Minderheiten vorzubereiten, Gegner*innen zu bekämpfen und die Institutionen von Demokratie und Rechtsstaat zu sabotieren und verächtlich zu machen. Ihre anhaltenden Erfolge erfüllen anders als im Fall der NPD außerdem das Kriterium der Potentialität. Die Partei könnte also in absehbarer Zeit über die Macht verfügen, ihre Ziele umzusetzen.
Ich denke, dass wir keine Zeit zu verlieren haben und fühle mich als Abgeordnete dem Grundgesetz, dem Schutz unserer Demokratie und vor allem den Menschen in unserem Land verpflichtet. Unter diesen Menschen sind viele, die von der AfD und deren Anhänger*innen bedroht werden und deren Leben schon jetzt empfindlich beeinträchtigt wird.
Herzliche Grüße
Heidi Reichinnek