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Wie stehen Sie zur Kürzung der Leistungen für Psychotherapie um 4,5% durch die Vertreter der Gesetzlichen Versicherungen?

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Heidi Reichinnek
Die Linke
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Frage von Jonas B. •

Wie stehen Sie zur Kürzung der Leistungen für Psychotherapie um 4,5% durch die Vertreter der Gesetzlichen Versicherungen?

Sehr geehrte Frau Reichinnek, ich bin Psychotherapeut, Gründer einer Praxis. Die aktuellen Honorarkürzungen von 4,5% treffen die ambulante psychotherapeutische Versorgung stark. Die Begründungen wirken fehlerhaft (Datenbasis 2024, Einkommensunterschiede zwischen Arztgruppen unberücksichtigt) und verschärfen eine bereits überlastete Versorgung. Viele Kolleginnen betreuen zur Entlastung der Lage bereits mehr gesetzliche Versicherte als vorgesehen. Um Praxen wirtschaftlich zu erhalten, steigt jetzt jedoch der Druck, Privat- und Selbstzahlerleistungen zu erhöhen. Psychologische Psychotherapeuten gehören zu den niedrigst vergüteten Ärzten (bis zu 50% unter dem Schnitt). Wissenschaftliche Daten zeigen wirtschaftliche Vorteile der Psychotherapie, dennoch fehlen Therapieplätze. Könnten Sie die Kürzungsentscheidung unter diesen Umständen erläutern?

Bitte:

Rücknahme der Abwertung im EBM, klare SGB-Regelungen zur angemessenen Vergütung.

Herzliche Grüße

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Antwort von Die Linke

Lieber J. B.,

Vielen Dank für Ihre Nachricht und für Ihre Schilderung aus der Praxis.

Die Absenkung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 % ab April diesen Jahres halte auch ich bzw. wir als Fraktion Die Linke angesichts der aktuellen Versorgungslage für eine falsche Entscheidung. Wie von Ihnen beschrieben ist der Bedarf an Psychotherapie ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen – vor dem Hintergrund von Krisen, Kriegen sowie zunehmenden Belastungen in Arbeitswelt und Bildungssystem. Gleichzeitig warten viele Menschen bereits heute monatelang auf einen ambulanten Therapieplatz.

Eine Honorarkürzung in dieser Situation verschärft die ohnehin angespannte Versorgungslage weiter. Sie erhöht den wirtschaftlichen Druck auf Praxen und schafft – wie Sie beschreiben – zusätzliche Anreize, freie Termine stärker an Privatversicherte oder Selbstzahler:innen zu vergeben. Diese Entwicklung hin zu mehr Zwei-Klassen-Medizin wäre besonders problematisch für diejenigen, die auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung angewiesen sind.

Vor diesem Hintergrund halten auch wir es für notwendig, die Entscheidung zur Abwertung im EBM kritisch zu überprüfen. Einsparungen in einem Bereich vorzunehmen, in dem der Bedarf steigt und in dem bereits strukturelle Versorgungsdefizite bestehen, ist aus unserer Sicht der falsche Weg.

Stattdessen sollte stärker darüber gesprochen werden, wie die Versorgung strukturell verbessert werden kann. Dazu gehören aus unserer Sicht eine flächendeckende, bedarfsgerechte Versorgung mit Kassensitzen, eine gesonderte Bedarfsplanung für Kinder- und Jugendpsychotherapeut:innen sowie eine bessere Finanzierung der Weiterbildung von Psychotherapeut:innen. Ziel muss sein, dass Menschen die Behandlung bekommen, die sie benötigen – unabhängig von ihrem Versicherungsstatus. Dafür setzen wir und als Fraktion Die Linke weiterhin ein!

Herzliche Grüße
Heidi Reichinnek

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