Wieso sehen Sie die Sanktionen der Grundsicherung nicht als verfassungswidrig?
Sehr geehrte Frau Reichinnek,
Sie hatten mir vorher geantwortet, dass u.a. an der Grundsicherung nichts verfassungswidrig wäre. Wie kann das sein, dass wenn Sanktionen (bis zu einem gewissen Punkt) in der Vergangenheit als menschenunwürdig galten (und es immer noch tun), die geplanten Totalsanktionen nicht verfassungswidrig sind? Wäre es da nicht angebracht dies wenigstens zu prüfen? Ich fände es katastrophal dies nicht zu tun. Hohe Hürden dürfen hier nicht als Ausrede gelten. Bei allem Respekt, aber sollte man nicht alles tun, um dies zu verhindern, wenn man sich Sozialpolitik auf die Fahne schreibt?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau A.,
vielen Dank für Ihre erneute und sehr berechtigte Nachfrage. Lassen Sie mich das unmissverständlich klarstellen: Sanktionen, die das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum antasten, halten wir für verfassungswidrig. Das Existenzminimum ist durch das Bundesverfassungsgericht als unantastbar definiert und es darf nicht relativiert, verhandelbar gemacht oder als Druckmittel eingesetzt werden.
Meine frühere Antwort bezog sich auf die konkrete Frage nach einer unmittelbar geplanten Klageeinreichung zum damaligen Zeitpunkt und auf die formalen rechtlichen Hürden eines solchen Verfahrens. Inhaltlich stehen wir jedoch fest an der Seite all jener, die sagen: Totalsanktionen oder Leistungskürzungen unter das Existenzminimum verletzen die Menschenwürde und widersprechen dem Grundgesetz.
Ergänzend ist wichtig zu betonen, dass eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht an ein verfassungsrechtlich festgelegtes Quorum gebunden ist. Sie erfordert die Unterstützung von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages. Dieses Quorum können wir als Fraktion Die Linke allein nicht erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Heidi Reichinnek, MdB
