Warum stärkt man nicht vorsorglich / prophylaktisch bei den Angehörigen der sogen. "vulnerablen Gruppen" deren persönliche Abwehrkraft / Immunabwehr, um Atemwegserkrankungen aller Art VORZUBEUGEN?

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Frage von Dieter B. •

Warum stärkt man nicht vorsorglich / prophylaktisch bei den Angehörigen der sogen. "vulnerablen Gruppen" deren persönliche Abwehrkraft / Immunabwehr, um Atemwegserkrankungen aller Art VORZUBEUGEN?

Es ist eine medizische Tatsache, dass Angehörige sogenannter "vulnerabler Gruppen" nicht deswegen vulnerabel sind, weil sie vorerkrankt, adipös, hochbetagt oder bettlägerig sind resp. in Alten- und Pflegeheimen wohnen, sondern weil sie aufgrund auch dieser erschwerten Lebensumstände keine ausreichende Immunabwehr haben bzw. nicht aufbauen können.
Hier müsste eine medizinsche und auch einrichtungsbezogene Vorsorge / Vorbeugung greifen, um die Bildung der IgA-Antikörper gegen Viren auf den Schleimhäuten der Atemwege zu fördern / "pushen".

Darüber hinaus wird die Impfung gegen SARS-Cov-2 unzulässigerweise mit Impfungen gegen Polio, Masern, Röteln etc. verglichen:
Während die beispielhaft aufgeführten Impfungen VORBEUGEND UND ZUVERLÄSSIG gegen die betreffenden Krankheiten wirken, ist dieser Nachweis für diese neuartigen Impfstoffe nicht erbracht:
Junge (und sportliche) Menschen sterben an COVID19, trotz Mehrfachimpfung; hochbetagte Intensivpatienten genesen!
Eine Frage der ABWEHRKRAFT!

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Sehr geehrter Herr B.

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Immunabwehr besonders vulnerabler Gruppen durch Impfungen zu erhöhen, war und ist immer wesentlicher Bestandteil des Schutzkonzepts in der Coronapandemie. Deshalb wurden zu Beginn der Impfkampagne diese Gruppen (gemeinsam mit dem sie betreuenden Personal) bevorzugt und aufsuchend geimpft. Entsprechend hoch sind auch die Impfquoten in diesen Bevölkerungsgruppen.

Allerdings wissen wir, dass Menschen, die den sogenannten vulnerablen Gruppen angehören, aufgrund von Vorerkrankungen und hohem Alter oft weniger starke Immunreaktionen auf die Impfungen haben, also einen geringeren Schutz dadurch aufbauen. Und bei Erkrankung haben sie wiederum eine erhöhte Gefahr eines schweren Verlaufs. Hinzu kommt, dass diese Menschen sich auch durch andere Maßnahmen schlechter schützen können. Menschen mit Betreuungsbedarf können beispielsweise kaum Kontakte reduzieren oder Abstandsgebote einhalten. Sie können sich, wenn sie in Gemeinschaftseinrichtungen oder durch Dienste gepflegt werden, auch nicht aussuchen, wer sie pflegt und betreut – wer ihnen also notwendigerweise sehr nah kommt. Deshalb ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht ein wichtiger Baustein zum Schutz dieser Personen – gemeinsam mit anderen Vorgaben zum Infektionsschutz, die im Pflege- und Gesundheitsbereich selbstverständlich sind.

Auch bei Corona gibt es Einzelfälle, die nicht ins statistische Schema passen. Es ist aber dennoch wissenschaftlich erwiesen, dass die Impfungen sehr zuverlässig gegen schwere und tödliche Verläufe der Covid-19-Krankheit schützen. Auch wenn sie vor allem bei Omikron weniger gut Infektionen verhindern, als wir uns wünschen würden. Deshalb reicht allein die Immunisierung verletzlicher Gruppen nicht aus, sondern es bedarf verschiedenen Bausteine für einen hohen Infektionsschutz, zu dem auch Impfungen von Kontaktpersonen, aber natürlich auch Hygienemaßnahmen zählen. Ein präventiv unterstützender und gesunder Lebensstil ist darüber hinaus sicherlich von Vorteil.

Mit freundlichem Gruß

Heike Baehrens

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