Inwiefern sollte Ihrer Meinung nach das Bildungswesen verändert werden, um allen Kindern gleiche Chancen zu ermöglichen? Also ohne Relevanz von Einkommen, Wohnort, Herkunft, Geschlecht, etc.

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Heike Brehmer
CDU
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Frage von Ingo H. •

Inwiefern sollte Ihrer Meinung nach das Bildungswesen verändert werden, um allen Kindern gleiche Chancen zu ermöglichen? Also ohne Relevanz von Einkommen, Wohnort, Herkunft, Geschlecht, etc.

Sehr geehrte Frau Brehmer, die Unterschiede in der Bildung sind enorm, egal ob zwischen Stadt und Land, in Abhängigkeit des Einkommens/ der Herkunft/ der Vorbildung im Elternhaus oder allein in den unterschiedlichen Lernanforderungen der Kinder begründet. Wir benötigen dringend ein neues Bildungssystem, das das Individuum fördert und fordert und trotzdem gleiche Chancen bietet. Sehen Sie das genauso? Mit guter Bildung können Herausforderungen in den Bereichen Ökologie, Ökonomie und Gesellschaft viel besser angegangen werden.

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Sehr geehrter Herr H.

in Beantwortung Ihrer Anfrage vom 20. September 2021 möchte ich Ihnen mitteilen, dass wir als CDU das Thema Bildung als Schlüssel für ein selbstbestimmtes und verantwortungsvolles Leben aller Menschen – unabhängig von Herkunft, Wohnort, Einkommen, Geschlecht usw.- ansehen.

Für uns gilt, dass die Herkunft eines Menschen nicht über dessen Zukunft entscheiden darf. Unser Ziel muss es sein, jedem Kind von Anfang an die bestmöglichen Bedingungen und Chancen für eine individuelle Entwicklung bereitzustellen.

Die Zuständigkeit für die Bildungspolitik liegt in Deutschland nach dem Föderalismusprinzip bei den Bundesländern. An diesem Prinzip halten wir als CDU auch in Zukunft weiter fest.

Im aktuellen Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung in Sachsen-Anhalt ist zum Thema Bildung u.a. festgehalten, dass das Land die Gewinnung neuer Lehrkräfte forcieren, in die baulichen und technischen Gegebenheiten investieren und künftig die Aus-, Weiter- und Fortbildung unserer Lehrkräfte noch stärker an den schulischen Bedarfen ausrichten will.

Der Bund unterstützt die Länder bei seinen Aufgaben. Für uns in der CDU ist es wichtig, dass alle Kinder ihre Bildungsmöglichkeiten von Anfang an nutzen können, denn der Grundstein für die spätere Entwicklung wird schon im frühen Kindesalter gelegt. Aus diesem Grund fördert der Bund bereits seit 2016 Kitas mit dem Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“. Insgesamt profitieren in Deutschland rund 500.000 Kinder und ihre Familien von diesem Programm. Bundesweit ist heute etwa jede 10. Kita eine Sprach-Kita, davon auch viele Einrichtungen bei uns im Harz, von denen ich mir bereits persönlich ein Bild machen konnte. In unserem Regierungsprogramm von CDU und CSU haben wir festgehalten, dass wir die Sprach-Kitas auch in Zukunft weiter unterstützen und den Erwerb der deutschen Sprache ab einem Alter von drei Jahren durch verbindliche Sprachtests fördern wollen.

Damit jedes Kind seine Chance nutzen kann, wollen wir die Schulen vor allem in sozial schwierigen Lagen weiter stärken. Die Bund-Länder-Initiative „Schule macht stark“ fördert beste Bildungschancen für sozial benachteiligte Schüler. Diese Initiative wollen wir auch künftig stärken und so weiterentwickeln, dass Schulen die bestmöglichste individuelle Förderung anbieten können.

Vor zehn Jahren haben wir als CDU/CSU das Bildungs- und Teilhabepaket für Familien mit geringem Einkommen auf den Weg gebracht, von dem mittlerweile bis zu 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche profitieren. Sie haben somit die Möglichkeit, gemeinsam mit ihren Mitschülern in der Schule am Mittagessen oder an Klassenfahrten teilzunehmen, Freizeitveranstaltungen zu besuchen oder Nachhilfeunterricht zu beanspruchen. Diese Leistungen ermöglichen Kindern eine echte Teilhabe in der Schule und am Gesellschaftsleben.

Mit dem Starke-Familiengesetz 2019 wurden die Leistungen für das Bildungs- und Teilhabepaket noch einmal verbessert, so fallen z.B. die zuvor notwenigen Eigenanteile für Mittagessen und Schülerbeförderung weg. Während der Corona-Pandemie haben wir dafür gesorgt, dass Kinder über das Bildungs- und Teilhabepaket bei pandemiebedingten Schließungen von Bildungseinrichtungen weiterhin über verschiedene Wege mit Mittagessen versorgt werden können.

Viele Kinder und Jugendliche wurden durch die Corona-Pandemie besonders in ihrem schulischen Alltag beeinflusst - vor allem lernschwächere Kinder brauchen jetzt unsere Aufmerksamkeit, damit sie Rückstände aufholen und ihre Lernmotivation zurückgewinnen können. Hierfür hat die Bundesregierung das Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" in Höhe von zwei Milliarden Euro für die Jahre 2021 und 2022 auf den Weg gebracht. Diese Mittel werden u.a. in frühe Bildung, Unterstützung für Lese- und Sprachkompetenz, Ferienfreizeiten sowie Sozialarbeit investiert. Hinzu kommt eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro für Kinder aus Familien, die auf ALG II angewiesen sind oder nur ein geringes Einkommen haben.

Für den Bereich Bildung ist die Digitalisierung heute und in Zukunft unverzichtbar. Mit dem DigitalPakt Schule unterstützt der Bund 2019-2024 die Länder und Gemeinden bei Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur und stellt hierfür 5 Milliarden Euro zur Verfügung. Als Folge der Corona-Pandemie wurde der DigitalPakt Schule 2020 um drei Zusatzvereinbarungen im Umfang von insgesamt 1,5 Mrd. Euro erweitert: 500 Mio. Euro für Schüler, die zu Hause auf kein mobiles Endgerät zugreifen können sowie für Online-Lehrinhalte, 500 Mio. Euro zur Finanzierung von IT-Administratorinnen und Administratoren, die an den Schulen eingesetzt werden und weitere 500 Mio. Euro, damit Schulen die Lehrpersonen mit Laptops ausstatten können. Damit stellt die unionsgeführte Bundesregierung den Ländern im DigitalPakt insgesamt 6,5 Mrd. Euro zur Verfügung.

Darüber hinaus haben wir im Deutschen Bundestag am 7. September 2021 der Empfehlung des Vermittlungsausschusses zum Ganztagsförderungsgesetz zugestimmt. Kern des Gesetzes ist die Einführung eines bedarfsunabhängigen Anspruchs auf Förderung in einer Tageseinrichtung von mindestens acht Stunden. Dieser soll für jedes Kind ab der ersten Klassenstufe bis zum Beginn der fünften Klassenstufe gelten. Anspruchsberechtigt sind Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 die erste Klassenstufe besuchen. Der Bund beteiligt sich dabei mit bis zu 70% am Finanzierungsanteil der Investitionskosten.

Ein bildungspolitisches Thema, dass für uns in der CDU weiterhin wichtig ist, ist die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung. Als CDU wollen wir wieder mehr Gewicht auf die Ausbildung junger Menschen als Facharbeiter und Handwerker legen, um dem Fachkräftemangel in diesen Bereichen wirksam zu begegnen.

Auch das BAföG wollen wir als CDU weiter flexibilisieren und zu einem Instrument der individuellen Förderung des Lebensunterhalts von Bildung und Weiterbildung im Lebensverlauf weiterentwickeln. Als Schlüssel für mehr Chancengleichheit wollen wir das Aufstiegs-BAföG fortentwickeln, damit sich Arbeitnehmer sowie Selbstständige auch während ihres Berufs weiterqualifizieren können.

Von der frühkindlichen Bildung über die Schule bis hin zur Aus- und Weiterbildung ist es uns wichtig, dass jeder Mensch die Chance erhält, sich individuell entwickeln zu können – und wir setzen alles daran, dass wir unsere Überzeugungen in der Bildungspolitik auch nach der Bundestagswahl am 26. September weiter fortführen können.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und stehe für Rückfragen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Heike Brehmer, MdB

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