Frage an Heike Taubert bezüglich Verbraucherschutz

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Heike Taubert
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Frage an Heike Taubert von Wolfgang H. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Taubert,

wie Sie sicherlich wissen, gibt es auch Bürger der DDR, die als IM des MfS eingestuft werden im Sinne des Stasiunterlagengesetzes (StUG), die beruflich mit dem MfS zu tun hatten. Dies spielt aber bei der Einstufung als IM keine Rolle. So sind z.B. die Tätigkeit in bestimmten Abteilungen der VP der DDR gelichgesetzt mit einer Tätigkeit für des MfS der DDR.

Wenn also, theorisch gesprochen, ein leitender Angestellter in einem komunalen Betrieb als Inoffizieller Mitarbeiter des MfS durch die Birthler-Behörde eingestuft wurde, ist sie oder er dann noch moralisch tragbar?

Kann es nicht sein, dass diese Versicherung, die Ihnen gegenüber abgegeben wurde, nur Selbstzweck für eine Ihrer ehemaligen Gegenkandidaten ist?

Haben Sie schon mal die Möglichkeit genutzt, dazu eine entsprechende Anfrage auf Grundlage des StUG zu starten, ob es schon einmal oder mehrmals die in dem Gesetz geforderten Überprüfungen der leitenden Angestellten der Betriebe des Kreises gab?

MFG
W.Henning

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