Weitere Fragen an Heike Winzent
Wenn Sie uns dazu nähere Angaben machen können/wollen, steht Ihnen mein Büro im Landtag gerne zur Verfügung.
Ich stimme Ihnen, dass die öffentliche Auseinandersetzung in großen Teilen weit von einem demokratischen und sachlichen Diskurs entfernt war.
Antragsbefugt sind ausschließlich der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung. Voraussetzung für einen entsprechenden Antrag ist natürlich eine Prüfung im Hinblick auf das Vorliegen der Kriterien für einen Verbotsantrag. Deshalb unterstütze ich das Anliegen, ein entsprechendes Verbot zu prüfen.
Antragsbefugt sind ausschließlich der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung. Voraussetzung für einen entsprechenden Antrag ist natürlich eine Prüfung im Hinblick auf das Vorliegen der Voraussetzungen für einen Verbotsantrag. Deshalb unterstütze ich das Anliegen, ein entsprechendes Verbot zu prüfen.
