Frage an Heiko Maas bezüglich Bildung und Erziehung

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Heiko Maas
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Frage von Marc G. •

Frage an Heiko Maas von Marc G. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Maas,

im Zuge der kommenden Landtagswahl im Saarland habe ich mehrere Fragen zum Thema Computerspiele und Jugendkultur an Sie.

In einer Diskussionsveranstaltung mit Studenten haben Sie auf Nachfrage gegen Ende der Veranstaltung gesagt, dass es Ihnen nichts ausmachen würde, wenn sogenannte „Killerspiele“ verboten werden würden.

Sind Sie immer noch der Meinung, dass Computerspiele aus bestimmten Genres verboten werden sollen? Werden Sie als Ministerpräsident des Saarlandes das Verbot von Computerspielen vorantreiben?

Wird unter einer von Ihnen geführten Regierung die Ausrichtung von Lan-Parties im Saarland verboten werden?

In jüngster Vergangenheit wurden viele bereits genehmigte Lan-Parties auf Grund von politischem Druck kurz vor der eigentlichen Ausrichtung abgesagt. Damit wurden seitens der Politik rechtskräftige Verträge gebrochen und die größtenteils jugendlichen Organisatoren sind auf Schulden in Höhe von mehreren tausend Euro sitzen geblieben. Falls Lan-Parties von Ihnen nicht verboten werden, werden Sie etwas gegen diese politischen Missstände unternehmen?
Hier werden sozial engagierte Jugendliche und junge Erwachsene für ihr Engagement durch die Politik bestraft und in den wirtschaftlichen Ruin getrieben!

Was werden Sie unternehmen, um die Medienkompetenz bei Eltern und in der Politik zu fördern und Vorurteile gegenüber Computerspielen abzubauen?
Auf der Diskussionsveranstaltung haben Sie den Eindruck vermittelt, dass Sie die von der Bundeszentrale für politische Bildung organisierten „Eltern-Lans“ und dem parlamentarischen Spieleabend, der jüngst von der CSU im bayerischen Landtag veranstaltet wurde, äußerst ablehnend gegenüber stehen, obwohl beide Veranstaltungen durchweg positiv aufgenommen wurden.

Abschließend würde mich noch interessieren, wie Sie zu dem bereits mehrmals geforderten Verbot von Paintball stehen.

Ich möchte mich bereits im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen bei Ihnen bedanken.

Mit freundlichen Grüßen

Marc Großjean

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SPD

Solange Spiele nicht gegen die allgemeinen strafrechtlichen Bestimmungen wie z.B. Volksverhetzung oder Aufforderung zu einer Straftat verstoßen, ist den individuellen Grundrechten Vorrang zu gewähren und gibt es für uns keinerlei Grund, ein Herstellungs- oder Verbreitungsverbot zu fordern. Spiele, die gegen bereits bestehende Strafgesetze verstoßen wiederum sind ohnehin nicht zugelassen. Aus diesem Grund besteht für uns kein Anlass, ein weitergehendes Herstellungs- und Verbreitungsverbot zu fordern.