Frage an Heinrich Garg bezüglich Soziale Sicherung

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Heinrich Garg
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Frage von Andy F. •

Frage an Heinrich Garg von Andy F. bezüglich Soziale Sicherung

Hat die FDP in S-H mehr zu bieten als Bildung? Und wird sich die Gesundheitspolitik ändern?

Gibt es eine Antwort auf Hartz 4 in S-H?

Andy Freitag

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FDP

Sehr geehrter Herr Freitag,

zu Ihrer Frage 1, was die FDP Schleswig-Holstein im Bereich Soziales zu bieten hat:

Im Bereich "Soziales" hat die FDP Schleswig-Holstein sehr viel zu bieten.

Was konkret, will ich Ihnen nachstehend in kurzen Stichworten auflisten.

Zum vertiefenden Nachlesen empfehle ich Ihnen, den Entwurf unseres Landtagswahlprogramms nachzulesen, das am 6. September 2009 auf einem Landesparteitag der FDP verabschiedet wird.

Das vollständige Programm können Sie auch abrufen unter: http://www.fdp-sh.de/files/3256/Entwurf_Landtagswahl_19_08_2009.pdf

In kurzen Stichworten:

* Entwicklung eines Kriterienkataloges, anhand dessen Verordnungen und Gesetze des Landes einer Familienverträglichkeitsprüfung unterzogen werden.
* Ausbau einer bedarfsgerechten Kinderbetreuung mit flexiblen Öffnungszeiten bei landesweit vergleichbaren Sozialstaffelregelungen.
* Unterbringung von Kindern in Pflegefamilien hat Vorrang vor der Heimunterbringung. Gemeinsam mit den Kommunen wollen wir eine landesweit einheitliche Perspektivplanung entwickeln und diese bei der Umsetzung unterstützen.
* Einführung eines Freiwilligen Sozialen Jahres Politik.
* Beseitigung der Diskriminierung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften und gleichgeschlechtlichen Partnerschaften.
* Förderung ehrenamtlichen Engagements und den Ausbau sog. Ehrenamtsagenturen.
* Unterstützung der Seniorenräte vor Ort
* Integrierte Ausbildung in der Pflege
* Etablierung eines bedarfsorientierten Pflegepersonalbemessungsverfahrens.
* Bündelung der Pflegeberatungsangebote
* Mehr Transparenz und Verbraucherfreundlichkeit durch die Einführung einer landesweit einheitlichen Informationsplattform im Internet, auf der Informationen über alle vorhandenen Angebote im Bereich Pflege, wie z.B. für besondere Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen abgerufen werden können.
* Einführung eines von Kostenträgern unabhängigen Pflege-TÜV, der die unterschiedlichen Kontrollen im ambulanten und stationären Bereich durch die Heimaufsichten und den MDK zusammenführt und ersetzt.
* Persönliches Budget für Menschen mit Behinderung
* Einfügung eines § 47g Gemeindeordnung, um eine angemessene Beteiligung von Menschen mit Behinderung bei gemeindlichen Planungen festzuschreiben.
* Herstellung von Barrierefreiheit innerhalb einer Übergangsfrist von 15 Jahren in allen bestehenden öffentlichen Gebäuden und Verkehrsanlagen Barrierefreiheit. Durch Zielvereinbarungen mit den Interessenvertretungen und den Trägern der öffentlichen Verwaltung können andere Übergangsfristen getroffen werden.
* Verbesserung von Anerkennungsverfahren von Bildungsabschlüssen von ausländischen Mitbürgern
* Ausweitung von Teilnahmemöglichkeiten an Integrationsmaßnahmen von Flüchtlingen

Zu Frage 2, was die FDP in der Gesundheitspolitik ändern will:

Eine ganz große Koalition aus CDU, SPD, Grünen und Postkommunisten ist gerade dabei, unser freiheitliches Gesundheitssystem zu zerstören, die Freiberuflichkeit der Ärzte abzuschaffen, die Therapiefreiheit einzuschränken und nach dem Vorbild der ehemaligen DDR eine staatliche Notfallversorgung zu etablieren. Das ist der Durchmarsch in eine "echte Zweiklassenmedizin" - um nicht zu sagen in die Zweit- oder Drittklassigkeit der medizinischen Versorgung in Deutschland.

Dagegen setzen wir Liberale auf den Erhalt und die langfristige Stabilisierung eines freiheitlichen Gesundheitssystems mit echtem Wachstumspotential, denn bereits heute sind bundesweit mehr als 4,3 Millionen Menschen im Gesundheitswesen beschäftigt.

In Schleswig-Holstein hängt sogar fast jeder 5. Arbeitsplatz vom Gesundheitswesen ab.

Anstelle staatlicher Notfallmedizin setzt die FDP hier auf:

* Erhalt der freien Arztwahl.

* Therapiefreiheit des Arztes.

* Stärkung der Patientensouveränität.

* Stärkung der Freiberuflichkeit.

* Sicherung der Arbeitsplätze in den Praxen.

* Sicherung der flächendeckenden Versorgung.

Die FDP wird folgende Änderungen vornehmen:

* den Gesundheitsfonds abschaffen;

* in einem völlig neu formulierten SGB V die Partner der Selbstverwaltung stärken und ihnen neue Handlungsspielräume einräumen;

* die Patienten als souveräne Nachfrager nach medizinischen Dienstleistungen ernst nehmen;

* die Finanzierung unseres Gesundheitssystems langfristig in 5 Schritten sichern:

1. Experten schnüren ein Gesundheitssicherungspaket, das die notwendigen ambulanten und stationären medizinischen Leistungen ebenso enthält wie Heil- und Hilfsmittel.

2. Versicherungspflicht: Jeder Bürger wird verpflichtet, bei einem Krankenversicherer seiner Wahl einen Gesundheitssicherungsschutz abzuschließen, der mindestens die im Gesundheitssicherungspaket enthaltenen Leistungen enthält.

3. Kontrahierungszwang: Jeder Krankenversicherer wird verpflichtet, jeden Bürger unabhängig von Geschlecht, Alter oder Vorerkrankungen im Rahmen des Gesundheitssicherungspaketes zu versichern.

4. Solidarität - jeder Mensch, der sich diesen Versicherungsschutz nicht leisten kann, erhält durch Steuermittel finanziert das notwendige Geld, um sich zu versichern (zweckgebundene Transferleistung).

5. Kostenerstattung statt Sachleistung - Gute Leistung, gutes Geld. Für erbrachte medizinische Leistungen erhält der Patient eine Rechnung, die er bei seinem Krankenversicherer einreicht. Hat dieser erstattet, bezahlt der Patient seinen Arzt."

Zu Frage 3, welche Antwort die FDP Schleswig-Holstein auf Hartz IV hat:

Die FDP will ein Bürgergeld statt Hartz IV.

Das Bürgergeld ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben und ein menschenwürdiges Einkommen, fördert die Aufnahme einer eigenen Tätigkeit und bietet gleichzeitig Unternehmen Anreize, Arbeitsplätze auch für Menschen mit geringen Qualifikationen zu schaffen.

Im Bürgergeld werden das Arbeitslosengeld II einschließlich der Leistungen für Wohnen und Heizung, das Sozialgeld, die Grundsicherung im Alter, die Sozialhilfe (ohne Sozialhilfe in besonderen Lebenslagen), der Kinderzuschlag und das Wohngeld zusammengefasst.

Der Bürgergeldanspruch für einen Alleinstehenden ohne Kinder soll im Bundesdurchschnitt 662 Euro pro Monat betragen. Zusätzliche Pauschalen werden bei Nichterwerbsfähigkeit, für Ausbildung oder bei Behinderung gewährt.

Das Bürgergeld wirkt dabei wie eine negative Einkommenssteuer: Unterhalb eines monatlichen Einkommens von 1.500 Euro zahlt der Staat etwas dazu. Diese Zuschüsse sind so gestaffelt, dass das Gesamteinkommen mit dem Arbeitseinkommen steigt - damit sich auch einfache Arbeit zu niedrigen Löhnen wieder lohnt.

Ergänzend sollen nach dem Willen der FDP Langzeitarbeitslose mit Qualifikationsdefiziten durch mittel- und langfristige Bildungsangebote gezielte Förderung erhalten. Dazu gehört, gemeinsam mit den Selbstverwaltungsorganen der Wirtschaft zukunftsfähige Berufsbilder und Ausbildungsgänge zu entwickeln, bei denen praktisch begabte Menschen einen Berufsabschluss erwerben können.

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