Frage an Heinrich Garg bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Heinrich Garg
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Frage von Sascha W. •

Frage an Heinrich Garg von Sascha W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Guten Tag,
warum brauchen Beamte keine Rente zahlen und sind unkündbar?
Früher hatten sie weniger verdient und da war es auch gerechtfertigt,aber heutzutage nicht mehr.
Habe in unmittelarer Nachtbarschaft einen Beamten,der strahlend durch die Gegend läuft, Rasen mäht und sagt er wäre krank. Das kommt öfter im Jahr vor. Er sagt , man kann ihm ja nichts. Wie kann das sein?
Das kann ich mir und andere normale Arbeiter sich nicht erlauben.
MfG,
S.Wittig

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Sehr geehrter Herr Wittig,

Ihr Nachbar sollte sich in dem geschilderten Fall nicht allzu sehr in Sicherheit wiegen.

Denn bei "bewusstem Krankfeiern" gilt auch für Beamte nichts anderes als für Angestellte in einem privatrechtlichem Arbeitsverhältnis: Der Dienstherr kann mit Disziplinarmaßnahmen - bis hin zur Entfernung aus dem Dienst - gegen ein solches Verhalten vorgehen. Allerdings gilt hier - wie überall auch - die Notwendigkeit, dass der Arbeitgeber bzw. der Dienstherr ein solches Vergehen beweisen muss.

Korrekt muss die Antwort auf Ihre Frage, warum Beamte keine Rente zahlen und unkündbar sind, wie folgt lauten:

Unmittelbar hat der Beamtenstatus nichts mit dem Verdienst zu tun.

Ein Beamter hat mit seinem Arbeitgeber, dem sog. "Dienstherrn", einen besonderen "Arbeitsvertrag" geschlossen. Dabei steht der Beamte in einem besonderen "öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis" mit seinem Dienstherrn, das über die Anforderungen eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses hinaus geht.

Hintergrund ist die Vorstellung, dass ein Beamter den Staat gegenüber den Bürgern vertritt. Ein Beamter ist somit Repräsentant des Staates. Er ist verpflichtet, hoheitliche Aufgaben unparteiisch wahrzunehmen. Dabei handelt es sich um Aufgaben, die aus Gründen der Sicherung des Staates oder des öffentlichen Lebens nicht auf Arbeitnehmer übertragen werden dürfen, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen.

Das besondere Dienst- und Treueverhältnis ist mit Einschränkungen für den Beamten - aber auch mit besonderen Verpflichtungen des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten verbunden:

Die Verpflichtungen des Beamten gehen so weit, dass der Dienstherr die Grundrechte seiner Beamten einschränken kann. So dürfen Beamte beispielsweise im Gegensatz zu Arbeitnehmern in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis nicht streiken. Sogar das Recht auf freie Meinungsäußerung ist für Beamte im Dienst eingeschränkt (z. B. politische Betätigung).
Darüber hinaus bestehen Verhaltenspflichten außerhalb des Dienstes, um das Ansehen des Staates nicht zu gefährden.
Ob ein Verstoß gegen diese Verhaltenspflichten in dem von Ihrem geschilderten Fall vorliegt - wäre deshalb zu prüfen.

Aufgrund dieser Einschränkungen ist der Dienstherr - also der Staat - gegenüber seinen Beamten zu besonderer Fürsorge verpflichtet. Das bedeutet u.a. konkret, dass neben der Gehaltszahlung die Unterstützung im Krankheitsfall durch eine Beihilfe besonderes geregelt ist. Auch muss den Beamten eine angemessene Pension gewährt werden.

Dieses besondere Dienstverhältnis führt dazu, dass der Staat für seine Beamten außerhalb der üblichen sozialen Sicherungssysteme sorgt. Deshalb werden für Beamte keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt und Pensionen aus dem Haushalt des Dienstherrn bezahlt.

Mit freundlichen Grüßen

Heiner Garg

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