Frage an Heinrich Garg bezüglich Verbraucherschutz

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Heinrich Garg
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Frage von Berend W. •

Frage an Heinrich Garg von Berend W. bezüglich Verbraucherschutz

Bad Schwartau 27.07.2011
Einbau Wasseruhren

Sehr geehrter Herr Dr. Garg,

ich versuche im Landesgestz die neue Frist für den einbau von Wasseruhren heraus zu bekommen.
In einigen Passagen aus den Berichten, kann ich erlesen, dass Sie sich für eine Veränderung der Einbaufristenverlägerung eingestzt haben und dieser Termin auf des Jahr 2020 geändert werden soll. Meine Frage an Sie, Herr Dr. Garg, was hat diese Anfrage ergeben oder ist diese neune Frist vereinbart worden. Ich möchte Sie einmal Bitten mir dieses mitzuteilen und in welchem Gesetzestext ich dieses nachlesen kann.
Für eine kurze Antwort wäre ich Ihnen Dankbar.

M. f. G.
B. Windhorst

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Sehr geehrter Herr Windhorst,

gern möchte ich Ihnen Antwort auf Ihre Frage geben. Die Einbaufrist für Wasserzähler gilt bis Ablauf des Jahres 2020. Dies können Sie im §44, Abs.2 der Landesbauordnung des Landes Schleswig-Holstein nachlesen. Hier heißt es:

§ 44
Sanitäre Anlagen, Wasserzähler

(2) Jede Wohnung oder Nutzungseinheit in Gebäuden, die überwiegend Wohnzwecken dienen, muss einen eigenen Wasserzähler haben. Die Eigentümerinnen oder Eigentümer bestehender Gebäude sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2020 mit solchen Einrichtungen nachträglich auszurüsten. Abweichungen sind zuzulassen, soweit die Ausrüstung wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu unverhältnismäßigen Kosten führt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Heiner Garg

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