(...) Eine Anhebung der Bemessungsgrenze Ost, die Voraussetzung für die Veränderung des Rentenwertes ist, würde die Arbeitnehmer in den Neuen Ländern über Gebühr belasten und Arbeitsplätze vernichten. Dies wäre ungerecht und wirtschaftspolitisch nicht sinnvoll. (...)
(...) Der Straftatbestand ist nicht erfüllt, wenn die Software für branchenübliche Zwecke zur Sicherheitsüberprüfung von IT-Systemen verwendet wird. Die vorgeschlagene Formulierung stellt sicher, dass eine Strafbarkeit nur dann gegeben ist, wenn die Softwareprogramme in erster Linie zu dem Zweck der Begehung einer Computerstraftat hergestellt werden. Die Computerprogramme müssen daher vorrangig illegalen Zwecken dienen. (...)
(...) Die geforderte Zweckbestimmung muss eine Eigenschaft des Computerprogramms in dem Sinne darstellen, dass es sich um sog. „Schadsoftware“ handelt. Die Strafvorschrift hat daher in erster Linie professionelle Anbieter im Blick, die durch die Bereitstellung von Computerprogrammen, die für die Begehung von Straftaten geschrieben werden, ein vom Gesetzgeber als unerwünscht und strafbar angesehenes Verhalten unterstützen und damit Gewinn erzielen. (...)
(...) Um eine eventuelle Inbetriebnahme des Luft-/Boden-Schießplatzes auf dem Gelände bei Wittstock/Dosse (Ostprignitz-Ruppin) sind in den vergangenen Jahren zahlreiche Argumente für und wider die Inbetriebnahme ausgetauscht worden. (...) Bei der endgültigen Entscheidung muß meines Erachtes vor allem die Meinung der Betroffenen vor Ort berücksichtigt werden. (...)
(...) Angesichts der aktuell diskutierten Maßnahmen zur Terrorbekämpfung allerdings glaube ich, dass manche Politiker der großen Koalition, insbesondere einige aus der CDU/CSU, Gefahr laufen, das rechte Maß zu verlieren und grundlegende Prinzipien unserer Verfassung in Frage zu stellen. (...)