Novelle des Bundespolizeigesetzes (§31b): Reichte die Zeit zwischen Änderungsantrag und Beschluss für eine gründliche Prüfung der Grundrechtseingriffe?
Sehr geehrter Herr Lindh,Der Innenausschuss billigte den neuen §31b BPolG (biometrische Echtzeit-Detektion an Bahnhöfen/Flughäfen) am 8.7.2026, der Bundestag beschloss ihn am 10.7.2026. Der zugrundeliegende Änderungsantrag (Ausschussdrucksache 21(4)192) wurde nach Medienberichten erst rund drei Tage vor der abschließenden Bundestagsentscheidung bekannt. Als Mitglied des Innenausschusses: Wie bewerten Sie diese kurze Frist für die Prüfung eines so weitreichenden Grundrechtseingriffs? Sahen Sie ausreichend Gelegenheit, sich mit Stellungnahmen von Sachverständigen auseinanderzusetzen, bevor Sie zugestimmt haben?

Antwort ausstehend von Helge Lindh SPD