Neuer Sachstand zur Verlängerung des Genesenen Status ?

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Hendrik Wüst
CDU
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Frage von Peter L. •

Neuer Sachstand zur Verlängerung des Genesenen Status ?

Sehr geehrter Herr Wüst,

auch ich wie so viele Genesene befinde ich mich aufgrund meines nach 6 Monaten abgelaufenen Genesenstatus im rechtlichen Niemandsland.

Verschiedene Ärzte raten mir aufgrund meines Antikörpersspiegels von einer Impfung ab.
Der Wert ist höher, als jemand der gerade eine doppelt oder dreifach Impfung bekommen hat.
Ich weiß hier gibt es gerade etliche Diskussionen in Deutschland, dass dieser Wert nichts aussagt,
aber verschiedene Studien unteranderem aus Oxford oder Israel belegen dass Gegenteil.

Daher meine Frage an Sie, ob kurz oder mittelfristig mit einem Umdenken in der Politik bezüglich des Genesen Status zu rechnen ist ?

Laut einer ihrer CDU Kollegen in Bayern, soll wohl ein Austausch zwischen den Ländern, sowie RKI und STIKO stattfinden. Aber die Antwort in diesem Forum ist auch wieder länger her.

Vielleicht haben Sie ja einen neuen Sachstand.

Danke ihnen vorab für eine Antwort

Gruß aus Düsseldorf

P. Lobinger

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Nachricht bezüglich der Festlegung der Dauer des Genesenstatus nach einer Corona-Infektion.

Die Ständige Impfkommission geht aufgrund der aktuellen Datenlage davon aus, dass eine Schutzwirkung nach einer gesicherten symptomatischen Infektion mindestens 6 Monate anhält. Nach Ablauf dieser 6 Monate müssen Genesene sich entweder testen oder impfen lassen. Eine einfache Impfung reicht zur Auffrischung des Schutzes aus. 

Es wird von den beteiligten wissenschaftlichen Institutionen regelmäßig geprüft, ob und inwiefern eine Ausweitung der Dauer des Genesenenstatus anhand neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse definiert werden kann und muss. 

Grundsätzlich wird die Dauer des Genesenenstatus in der Corona-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung des Bundes festgehalten. Aktuell liegen uns jedoch keine Informationen vor, ob und wann eine Ausweitung dieser Dauer umgesetzt wird. 

Mit den besten Grüßen

Im Auftrag

Ihr Landtagsbüro Hendrik Wüst MdL

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