Frage an Henning Höne bezüglich Bildung und Erziehung

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Henning Höne
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Frage von Bob S. •

Frage an Henning Höne von Bob S. bezüglich Bildung und Erziehung

Bezugnehmend auf Ihre Aussage, es gäbe zu den m.E. unwürdigen Vorgängen bzgl. der vermutlich illegalen Wahlkampfunterstützung der FDP-Bundestagsfraktion mehrere Gutachten, würde mich Interessieren, ob Sie einen Unterschied zwischen Gutachten und Meinungen erkennen und worin dieser Ihrer Ansicht nach besteht.

Vielen Dank,

Bob

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Antwort von
FDP

Guten Tag Herr Sehbald,

vielen Dank für Ihre Frage. Die kurze Version der Antwort: Natürlich gibt es einen Unterschied zwischen Meinung (subjektiv) und Gutachten (objektiv).

Der Sachverhalt stellt sich allerdings aus meiner Sicht nicht ganz so einfach dar, wie es insb. die Grünen gerne hätten. Schon Anfang des Jahres hat die FDP-Bundestagsfraktion die Informationskampagne "Freiheit bewegt" zu ihrer parlamentarischen Arbeit gestartet und verschiedene Elemente zur Durchführung beschlossen. Eine solche Kampagne ist nach §47 Abgeordnetengesetz völlig legitim.

Diese Ansicht unterstützt u.a. ein dreiseitiges Papier von Prof. Dr. Lenz, welches sich auf gültige Gesetze und auch Urteile in diesem schwierigen Rechtsfeld beruft. Ich finde, dass dieses Papier durchaus als kurzes Gutachten angesehen werden kann.

Das Gutachten, auf welches sich Grüne und Medien im Moment stürzen, wurde meines Wissens nach vom Landesverband NRW der Grünen in Auftrag gegeben. Da dieses Gutachten wohl nicht ohne Hintergedanken oder weitergehende Interessen in Auftrag gegeben wurde, dürfte das Ergebnis niemanden überraschen.

In den Rechtswissenschaften ist es völlig normal, dass der gleiche Sachverhalt unterschiedlich bewertet wird. Es ist allerdings falsch, von vorne herein nur eine Meinung zuzulassen um einen Skandal herbeizureden. Da macht man es sich zu einfach. Unwürdig ist es vielmehr, mit einem solchen Manöver von den Inhalten des Wahlkampfes in NRW abzulenken.

Freundliche Grüße
Henning Höne

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