Moin Herr Schmidt! Mich interessiert ihre Abstimmung zum GKV und wie sie zu ihrer Zustimmung gelangt sind. Ist es ihrem Gewissen oder ihrem Fraktionszwang geschuldet?

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Frage von Claas D. •

Moin Herr Schmidt! Mich interessiert ihre Abstimmung zum GKV und wie sie zu ihrer Zustimmung gelangt sind. Ist es ihrem Gewissen oder ihrem Fraktionszwang geschuldet?

Diese Reform ist offen gegen die Menschen gerichtet und Menschen werden damit in so vielen Bereichen schlechter gestellt. Das Gesetzt spart kein Geld ein und der Beitrag wird nach Schätzungen der Fachräte und Ärtze bereits nächstes Jahr weiter steigen. Die Pharma und Verwaltung der KK wird nicht angefasst ...

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Antwort von CDU

Moin und vielen Dank für Ihre Frage.

Ich habe dem Gesetz aus Überzeugung zugestimmt – nicht, weil ich dazu „gezwungen“ worden wäre. Natürlich beraten und ringen wir innerhalb einer Fraktion gemeinsam um Entscheidungen. Am Ende ist aber jeder Abgeordnete seinem Gewissen verpflichtet. Und ich kann meine Zustimmung zu diesem Gesetz inhaltlich vertreten.

Ich will dabei gar nicht verschweigen, dass das Gesetz den Versicherten und den verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen etwas abverlangt. Aber wir müssen uns anschauen, was passiert wäre, wenn wir nichts getan hätten: Für 2027 wurde eine Finanzierungslücke von rund 19 Milliarden Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung prognostiziert. Ohne Gegenmaßnahmen hätten diese Kosten zu einem erheblichen Teil über weiter steigende Beiträge finanziert werden müssen. Das Gesetz soll deshalb zunächst das Ausgabenwachstum begrenzen und die Beiträge stabilisieren. „Sparen“ bedeutet dabei überwiegend nicht, dass die Gesundheitsausgaben insgesamt sinken, sondern dass sie weniger stark steigen als ohne die Reform.

Warum ist mir die Stabilisierung der Beiträge so wichtig? Weil wir die Finanzierung unseres Sozialstaates nicht immer weiter über den Faktor Arbeit verteuern können. Steigende Krankenversicherungsbeiträge bedeuten für Arbeitnehmer weniger Netto vom Brutto und für Unternehmen höhere Lohnnebenkosten. Gerade für einen Wirtschaftsstandort wie Deutschland ist das auf Dauer ein Problem: Beschäftigung und Investitionen dürfen nicht dadurch immer teurer werden, dass wir strukturelle Probleme unserer Sozialversicherungen einfach mit höheren Beitragssätzen beantworten. Auch der Gesetzentwurf weist ausdrücklich darauf hin, dass steigende Sozialversicherungsbeiträge sowohl die Kaufkraft der Beschäftigten als auch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen belasten.

Das ist allerdings erst der erste Schritt. Mit diesem Gesetz ging es zunächst darum, die akute Finanzierungslücke zu schließen und eine weitere Beitragsspirale zu verhindern. Die eigentliche Strukturreform des Gesundheitswesens muss folgen. Die FinanzKommission Gesundheit befasst sich deshalb in einem zweiten Schritt mit den notwendigen strukturellen Veränderungen und soll dazu bis Ende 2026 Vorschläge vorlegen. Hinzu kommen unter anderem Reformen bei der Primärversorgung, der Notfallversorgung und den Krankenhausstrukturen.

Diese Strukturreformen sind auch wegen der demografischen Entwicklung unvermeidbar. Unsere Gesellschaft wird älter, während die Zahl der Erwerbstätigen perspektivisch nicht im gleichen Maße wächst. Gleichzeitig steigen die Gesundheitsausgaben. Schon heute wachsen die Ausgaben der GKV deutlich schneller als ihre beitragspflichtigen Einnahmen. Wenn wir dieses Verhältnis nicht verändern, müssten immer höhere Beiträge von Beschäftigten und Unternehmen die Lücke schließen. Das halte ich nicht für nachhaltig. 

Einen Punkt Ihrer Kritik möchte ich allerdings korrigieren: Weder die Pharmaindustrie noch die Verwaltung der Krankenkassen bleiben unangetastet. Der Herstellerabschlag für die Pharmaindustrie wird auf 15,5 Prozent angehoben, bei bestimmten patentgeschützten Impfstoffen kommt ein zusätzlicher Abschlag hinzu. Auch die Verwaltungskosten der Krankenkassen werden begrenzt, ihre Werbeausgaben halbiert und Vergütungen außertariflich beschäftigter Führungskräfte gedeckelt. 

Ob damit bei jeder einzelnen Krankenkasse jede Beitragserhöhung ausgeschlossen werden kann, wäre allerdings ein unseriöses Versprechen. Die einzelnen Kassen legen ihre Zusatzbeiträge selbst fest und müssen dabei beispielsweise auch ihre Finanzreserven berücksichtigen. Das Ziel des Gesetzes ist, die strukturelle Finanzierungslücke zu schließen und den durchschnittlich notwendigen Beitragssatz zu stabilisieren. Ob das dauerhaft gelingt, wird auch davon abhängen, ob wir jetzt die tiefergehenden Strukturreformen konsequent angehen.

Genau deshalb war meine Zustimmung zu diesem ersten Schritt für mich richtig. Nicht weil ich glaube, dass damit alle Probleme unseres Gesundheitswesens gelöst sind, sondern weil Nichtstun bedeutet hätte, die Rechnung erneut über steigende Beiträge an Beschäftigte und Unternehmen weiterzugeben.


Viele Grüße, Henri Schmidt

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