Frage an Holger Grünwedel bezüglich Innere Sicherheit

Holger Grünwedel
DIE LINKE
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Frage von Bernd G. •

Frage an Holger Grünwedel von Bernd G. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Grünwedel,

im gegenwärtigen Petitionsausschuss wurde eine Petition eingereicht, die die Aufhebung der Verjährung im ZIVILRECHT bei sexuellem Missbrauch forderte. Diese Petition wurde vom Ausschuss abgelehnt.

1. Stimmt es, dass die Verjährung dazu führt, dass sich OPFER strafbar machen, wenn sie nach der Verjährung die Namen der Täter nennen, selbst wenn, wie im Falle von Herrn D., ein schriftliches Schuldeingeständis der Kirchenleitung vorliegt?
Das Schweigen über das Erlebte ist sowohl Folge als auch Ursache von oft lebenslangem Leid für die Opfer von sexuellem Missbrauch. Die Fähigkeit, dieses Schicksal zu offenbaren, entsteht oft erst viele Jahrzehnte nach dem Missbrauch und damit oft erst nach der Verjährungsfrist.
Die gegenwärtige Gesetzeslage führt dazu, dass Opfer von sexuellem Missbrauch vom Gesetzgeber (Deutscher Bundestag) gezwungen werden, weiterhin zu schweigen, wenn das Verbrechen "verjährt" ist. Das führt zu "Rechtsfrieden" für die Täter und unter Umständen zu weiterem Leid für die Opfer.
2. Sind Sie damit einverstanden?
3. Falls Sie nicht damit einverstanden sind, was werden Sie im nächsten Deutschen Bundestag unternehmen, um die Verjährung für sexuellen Missbrauch zumindest im Zivilrecht aufzuheben?

Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Greschke,

das Problem des sexuellen Mißbrauch und die rechtliche Aufarbeitung ist ein schwieriges Feld.
Dabei gibt es mehrere Probleme. Zum einen, wie wird es überhaupt bekannt und wie sollen die Ermittlungen geführt werden ohne daß das Opfer weiteren psychischen Schaden erleidet. Wie soll überhaupt eine Beweisführung stattfinden. Wenn es dann doch zu einer strafrechtlichen Verurteilung kommt, ist der psychische Schaden für das Opfer nicht beseitigt. Vor allem bei sexuellen Mißbrauch von Kindern und Jugendlichen, leiden die Opfer ein Leben lang. Hier ist eine besondere Betreuung notwendig. In der Mehrheit der Fälle kommt es jedoch nicht zu einer strafrechtlichen Verfolgung. Deshalb ist es erforderlich, daß die Opfer eine bessere und vor allem wenn es sein muß lebenslange Hilfe bekommen, auch wenn es zu keiner strafrechtlichen Verfolgung kommt.

Holger Grünwedel