Im Baugesetz gibt es die Verpflichtung einer zweiten öffentlichen Auslegung. Warum, gibt es in der ersten Auslegung keinen Widerspruch, könnte doch darauf verzichtet werden?

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Frage von Erwin R. •

Im Baugesetz gibt es die Verpflichtung einer zweiten öffentlichen Auslegung. Warum, gibt es in der ersten Auslegung keinen Widerspruch, könnte doch darauf verzichtet werden?

es geht dabei um den Bau eines Solarparks. Wir hören täglich vom schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien. ist kürzeste Durchlaufzeit ist 11 Monate für eine Baugenehmigung, dann kommt noch die Bauzeit,
unter 1,5 Jahren lässt sich da nicht verwirklichen, selbst wenn alle dies wollen würden.

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