Frage an Hubertus Heil bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

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Hubertus Heil
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Frage von Gerhard B. •

Frage an Hubertus Heil von Gerhard B. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Heil,

ich bitte um Beantwortung meiner Frage bezüglich der Unternehmenssteuerpolitik. In der Vergangenheit wurde der Versuch unternommen, Unternehmen über Steuerentlastungen zu bewegen mehr Arbeitsplätze zu schaffen bzw. nicht abzubauen. Dies nutzten insbesondere große Kapitalgesellschaften im Rahmen des Körperschaftsteuerrechts. Leider blieb der gewünschte Erfolg aus. Aus Fachzeitschriften und Berichten der Tageszeitungen ist mit bekannt, dass aber gerade mittelständische und kleine Unternehmen Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze schaffen. Diese sind aber meist als Personengesellschaften organsisiert und werden in Bezug auf die Gewinnbesteuerung nach dem Einkommensteuergesetz veranlagt. Meine Frage dazu besteht aus zwei Teilen : a) wie stehen Sie allgemein zu diesem Thema und b) sofern Sie erneut gewählt werden, wie werden Sie sich bei der Ausgestaltung der Gewinnbesteuerung der unterschiedlichen Unternehmensformen verhalten. Für die Beantwortung meiner Frage bereits an dieser Stelle herzlichen Dank.

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Sehr geehrter Herr Bietz,

herzlichen Dank für Ihre Fragen zur Unternehmenssteuerpolitik, die ich gerne beantworte. Der Mittelstand ist tatsächlich das stabile Gerüst unserer heimischen Wirtschaft. Hier existieren und entstehen die meisten Jobs. Ohne die Großbetriebe zu vernachlässigen, müssen wir deshalb dafür sorgen, dass die kleinen und mittleren Betriebe noch stärker als bisher zum Wachstumsmotor in Deutschland werden. In der vergangenen Wahlperiode haben wir als Bundesregierung diese Aufgabe angepackt. Gerade kleine und mittelständische Unternehmer profitierten von den Steuerreformschritten seit 1999. Wir haben den Eingangssteuersatz von 26 auf 15 % und den Spitzensteuersatz auf nun 42 % Prozent gesenkt. Außerdem haben wir dafür gesorgt, dass Unternehmer die Gewerbesteuer von ihrer Steuerbelastung abziehen können. De facto bedeutet dies die Abschaffung der Gewerbesteuer für kleine und mittlere Unternehmen. Mit unserer Initiative „Bürokratieabbau“ haben wir den Betrieben neue Luft zum Atmen gegeben. Dieser Weg muss nun fortgesetzt werden. Deshalb wollen wir nach der Bundestagswahl eine Reihe von konkreten Maßnahmen zur Förderung des Mittelstands umsetzen:

Innovative Mittelständler erhalten von der Mittelstandsbank zukünftig Kredite, die 2 Prozentpunkte unter dem Marktzins liegen. Die betriebliche Erbschaftssteuer wird so ausgestaltet, dass kleine und mittlere Unternehmen beim Übergang zur nächsten Generation fortbestehen. 20 % aller privaten Erhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen bis zu einer Höhe von 3.000 Euro, also maximal 600 Euro sind – zunächst auf 2 Jahre befristet – von der zu zahlenden Einkommensteuer abziehbar. Damit werden Handwerk und Mittelstand gestärkt und Arbeitsplätze geschaffen. Wir kurbeln die Binnennachfrage an. Für den Ausbau von Straßen- und Schienennetz werden in den nächsten vier Jahren zusätzlich 2 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt.

Was Ihre zweite Frage betrifft: Wir wollen mit einer rechtsform- und finanzierungsneutralen Unternehmenssteuerreform dafür sorgen, dass künftig alle Betriebe – Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften – einheitlich besteuert werden. Falls Sie darüber hinaus noch Fragen haben, so würde ich Ihnen meine wirtschaftspolitischen Vorstellungen auch gerne in einem persönlichen und vertiefenden Gespräch darlegen. Bei Interesse vereinbaren Sie bitte einen Termin mit meinem Büro. Telefon 05171-40 29 40.

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