Es wird beim Bürgergeld weiter an der Sanktionspraxis festgehalten. Wie lässt sich, der Logik nach, ein Existenzminimum kürzen?

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Frage von Tom M. •

Es wird beim Bürgergeld weiter an der Sanktionspraxis festgehalten. Wie lässt sich, der Logik nach, ein Existenzminimum kürzen?

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Sehr geehrter Herr M.

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Das Bürgergeld sichert das wirtschaftliche Existenzminimum und ermöglicht eine Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben unserer Gesellschaft. Dieser Grundsatz ist nicht verhandelbar, sondern entspringt – vom Bundesverfassungsgericht bestätigt – direkt dem ersten Artikel unseres Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Hierfür bedarf es aber nicht nur des Rechts auf Sozialleistung, sondern auch der Verpflichtung seitens des Leistungsbeziehers.

Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen sind daher möglich. Bei einem Meldeversäumnis wird der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat gemindert. Bei der ersten Pflichtverletzung wird der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat, bei einer zweiten Pflichtverletzung um 20 Prozent für zwei Monate und in der letzten Stufe um 30 Prozent für drei Monate gemindert.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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