Für die Erhöhung der Abgeordnetenbezüge wird eine durchschn. Lohn/Gehaltserh. von 6% zugrunde gelegt (+Inflationszulage E3000). Für die Rentner liegt sie bei 4,57 %. Können Sie das bitte erklären?!?

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Frage von Werner R. •

Für die Erhöhung der Abgeordnetenbezüge wird eine durchschn. Lohn/Gehaltserh. von 6% zugrunde gelegt (+Inflationszulage E3000). Für die Rentner liegt sie bei 4,57 %. Können Sie das bitte erklären?!?

Die Rentenerhöhungen sollen doch den durchschn. erfolgten Lohn- und Gehaltserhöhungen folgen, oder?, genau wie die Erhöhung der Abgeordnetenbezüge. Wie erklären Sie die unterschiedlichen Zahlen?
...und bitte nicht: ...muss von der Allgemeinheit aufgebracht werden, Belastung der Arbeitnehmer.....
Das ist bei den Abgeordnetenbezügen nicht anders.
Wenn ich in den letzten Tagen die Aussagen von Frau Esken und Herrn Nouripur zugrunde lege, die Abgeordneten hätten im Sinne der Partei / der Regierungskoalition abzustimmen.... dann kann man die Anzahl der Abgeordneten im Bundestag und in den Landtagen doch mindestens halbieren, oder besser , 3 Abgeordnete pro erreichtem % bei einer Wahl. Die Verhältnisse bei Abstimmungen würden sich nicht ändern, einige Abgeordnete könnten eine Ausbildung machen, aber die Allgemeinheit würde deutlich entlastet. (Bezüge, Kosten für Mitarbeiter/Büro......., sie kennen die Beträge sicher besser als ich.

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