"Hartz IV" heißt jetzt "Bürgergeld". Ist das nur ein anderer Name oder hat sich etwas geändert? Was wurde geändert? Was wird beim Bürgergeld künftig noch geändert?

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Frage von Roger W. •

"Hartz IV" heißt jetzt "Bürgergeld". Ist das nur ein anderer Name oder hat sich etwas geändert? Was wurde geändert? Was wird beim Bürgergeld künftig noch geändert?

Der letzte Teil der Frage ("Was wird beim Bürgergeld künftig noch geändert?") bezieht sich auf die aktuellen Haushaltsbeschlüsse der Bundesregierung.

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Sehr geehrter Herr W.

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Mit der Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 wurde die Grundsiche­rung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) erneuert. Kern des Bürgergelds sind vor allem langfristige und nachhaltige Arbeitsaufnahmen, z.B. durch verbesserte Weiterbildungsmöglichkeiten, neue Weiterbildungsanreize, einen gemeinsamen Kooperationsplan und eine ganzheitliche Betreuung in den Jobcentern, deren Unterstützungsmöglichkeiten deutlich erweitert wurden. Ausführliche Informationen zum Bürgergeld und den mit ihm verbundenen Neuregelungen finden Sie auf der Inter­netseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Link: Bürgergeld - BMAS).

Ziel der am 5. Juli 2024 vorgestellten Wachstumsinitiative der Bundesregierung ist es, neue Impulse für ein sicheres und wettbewerbsfähiges Deutschland zu setzen sowie den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Im Zuge dessen sind auch Anpassungen für das Bürgergeld vorgesehen. Sie sollen für mehr Verbind­lichkeit, mehr Integrationen in Arbeit und mehr Fairness im Sozialstaat sorgen.

Damit reagiert die Bundesregierung auf den zunehmenden Fach- und Arbeitskräf­teengpass in Deutschland und Rückmeldungen der Praxis. Geplant ist, zügigere Ausbildungs- und Arbeitsaufnahmen zu erreichen und deutlichere Rechtsfolgen bei fehlender Mitwirkung vorzusehen. Darüber hinaus sollen noch klarere Regeln zu Konsequenzen bei Schwarzarbeit das faire Miteinander im Sozialstaat stärken.

Wichtig ist: Die Leitideen des Bürgergeldes bleiben bestehen! Es richtet sich un­verändert an erwerbsfähige Menschen (und deren Familien), die Hilfe wirklich brauchen. Das Bürgergeld bleibt eine verlässliche Leistung zur Sicherung des Le­bensunterhalts. Die Jobcenter unterstützen auch weiterhin aktiv Menschen, um sie aus der Bedürftigkeit in Arbeit zu bringen.

Wie die verabredeten Änderungen umgesetzt werden können, wird aktuell im Bun­desministerium für Arbeit und Soziales geprüft.

Mit freundlichen Grüßen 
Hubertus Heil, MdB

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