Warum das Visum der Eltern von Fachkräften abgelehnt wird ? Was ist die Lösung für dieses Problem?

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Hubertus Heil
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Frage von Muhammad Junaid R. •

Warum das Visum der Eltern von Fachkräften abgelehnt wird ? Was ist die Lösung für dieses Problem?

Sehr geehrter Herr Heil,
Heute möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf das Hauptproblem der in Deutschland lebenden Fachkräfte lenken, die wie ich vom Deutschen System sehr enttäuscht sind. Ich lebe seit fast 7 Jahren in Deutschland. Ich habe mein Master-Studium in Deutschland abgeschlossen und arbeite seit fast 3 Jahren als Testingenieur. Derzeit besitze ich den Status eines Niederlassungserlaubnis.
Das Problem ist, dass Fachkräfte kein Besuchsvisum für ihre Eltern oder Geschwister erhalten können. Wenn sie das mit anderen Ländern wie Kanada vergleichen, wo Ihre Eltern problemlos ein Besuchsvisum für etwa 10 Jahre erhalten können, bringt sie das auf die Idee, langfristig nach Kanada zu ziehen.
Auf der anderen Seite sehe ich, dass die Deutsche Regierung bestrebt ist, mehr Fachkräfte nach Deutschland zu holen, indem sie die Chancen karte einführt, aber die Fachkräfte, die seit Jahren in Deutschland leben, sind nicht zufrieden und ziehen in andere Länder.

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Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ihre Anmerkungen bezüglich der Besuchsvisa für die Eltern bzw. Geschwister von ausländischen Fachkräften, die bereits in Deutschland leben und arbeiten, kann ich gut nachvollziehen.

Allerdings ist das Visumverfahren für kurzfristige Aufenthalte rechtlich europaweit einheitlich ausgeformt. Die Voraussetzungen und Kriterien für die Erteilung kurzfristiger Visa - wie sie etwa für Familienbesuche beantragt werden können - sind im EU-Visakodex festgeschrieben und binden die Visastellen aller Mitgliedstaaten unmittelbar. Es gibt daher im nationalen (deutschen) Aufenthaltsrecht keine Regelung hierzu, weil dies über das EU-Recht geregelt wird.

In diesem Rahmen ist ein Aufenthalt im Schengen-Raum möglich für maximal 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen. Wird ein längerfristiger Aufenthalt über diesen Zeitraum hinaus gewünscht, folgt dies den Regelungen und Voraussetzungen im nationalen Aufenthaltsrecht.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

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