Frage von Manuel B. • 27.03.2024
Wird es noch eine Nachbearbeitung der neuen 2 Monatigen Sanktionsmöglichkeit beim Bürgergeld geben?
Sehr geehrter Herr Heil,
Das Gericht erlaubt in seinem Urteil (1 BvL 7/16) zwar Sanktionen bei Totalverweigernden. Es sagt aber klar: Eine Möglichkeit zur Arbeitsaufnahme muss tatsächlich und unmittelbar bestehen und die Arbeit muss zumutbar und existenzsichernd sein. „Existenzsichernd“ taucht jedoch im Gesetzentwurf nicht als Kriterium auf – obwohl entscheidend ist, dass die zumutbare Arbeit existenzsichernd ist.
Wird die Sanktion in Zukunft noch durch den Begriff "existenzsichernd" angepasst, da die Sanktionen sonst nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes wirkungslos sind und von den Sozialgerichten kassiert werden?
Antwort ausstehend von Hubertus Heil SPD