Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben.
Die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung um 5,4 % zum 1. Juli 2025 erfolgt automatisch nach der Entwicklung des Nominallohnindex des Statistischen Bundesamtes.
Persönliche Angriffe oder Diffamierungen haben darin keinen Platz.
Über die Besetzung entscheiden die zuständigen Gremien von Bundestag und Bundesrat; parteipolitische Erwägungen dürfen nicht über Eignung, Leistung und Integrität stehen.
Wer mehr eingezahlt hat, hat es auch verdient, eine höhere Rente zu bekommen, und auch die jährlichen Anpassungen folgen diesem Prinzip. Eine pauschale Erhöhung würde dieses Grundprinzip durchbrechen.
Der von Ihnen geforderte Umbau zu einer allgemeinen Erwerbstätigenversicherung durch Einbeziehung aller Gruppen und damit auch derjenigen Gruppen, die bisher eigenen Alterssicherungssystemen unterliegen, würde eine grundlegende Veränderung der bestehenden Alterssicherungssysteme darstellen.
