Ab der Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 gibt es dann nur noch einen bundeseinheitlich geltenden aktuellen Rentenwert und die Renten in Ost und West werden ab diesem Zeitpunkt gleich stark erhöht
Bei der Vielzahl an Fragen über das Portal sowie den weiteren Wegen kann ich leider nicht nachvollziehen, auf welche Antwort Sie sich genau beziehen.
Was das Kindergeld betrifft, so gilt es als Einkommen des Kindes und wird in die Berechnung seines Bürgergeldes einbezogen.
Gegen eine Aufhebung oder starke Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze, die im Übrigen entsprechend der Entwicklung der Bruttolöhne- und -gehälter je Arbeitnehmer jährlich fortgeschrieben wird, spricht vor allem, dass sich dadurch nur vorübergehend die Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung erhöhen würden.
Das inländische Arbeitskräfteangebot wird als Folge des demografischen Wandels absehbar zurückgehen. In den kommenden Jahren werden die Babyboomer-Jahrgänge in den Ruhestand gehen, ohne dass eine entsprechende Anzahl von jüngeren Menschen nachrückt
Die derzeitige Preisentwicklung wird im Rahmen der nächsten Fortschreibung der Regelbedarfe zum 1. Januar 2024 berücksichtigt und durch die weiterentwickelte Fortschreibung zu einer angemessenen Erhöhung führen.