Es ist zutreffend, dass die Umrechnung der Renten im Zuge der Währungsunion zu einem Kurs von 1:1 erfolgte.
Angelegenheiten, die die gesetzliche Krankenversicherung betreffen, fallen nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern hierfür ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zuständig.
Die Verpflichtung, eine Betriebsrente zu zahlen, wäre jedoch eine erhebliche zusätzliche finanzielle Belastung der Unternehmen, die wirtschaftliche Folgen hätte, bis hin zu möglichen Kündigungen. Deshalb sollte es grundsätzlich dabeibleiben: Ob und in welcher Höhe eine Betriebsrente gezahlt wird, ist Teil der freiwilligen arbeitsrechtlichen Vereinbarungen.
Es ist verständlich, dass die Diskrepanz zwischen den veröffentlichten Stellenangeboten und der tatsächlichen Nachfrage nach MitarbeiterInnen für Verwirrung und Frustration gesorgt hat.
Die Frage, ob und inwieweit virtuelle Betriebsversammlungen und Versammlungen von betrieblichen Mitbestimmungsgremien unabhängig von einer bestehenden Pandemiesituation dauerhaft ermöglicht werden sollten, wird derzeit anhand der wertvollen Erfahrungen aller Beteiligten im Umgang mit der Corona-Pandemie im betrieblichen Alltag geprüft
Das BMAS hat seine Prüfung beendet und gegenüber dem Petitionsausschuss Stellung genommen. Im Ergebnis kann eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab Alter 60 nicht in Aussicht gestellt werden.