Auf die 2025 gestiegenen Beitragssätze zur Kranken- und zur Pflegeversicherung habe ich als Arbeits- und Sozialminister keinen unmittelbaren Einfluss. Es ist mir aber ein wichtiges Anliegen, dass von den Bruttoverdiensten ein faires und auskömmliches Netto bei den Beschäftigten ankommt.
Ich vermute, dass eine Änderung im anzurechnenden Einkommen zu einer Kürzung oder zum Wegfall des Grundrentenzuschlags Ihrer Frau geführt hat. Sollte das anzurechnende Einkommen sinken, könnte es wieder zu einer Auszahlung der Grundrente kommen.
Leider gibt es dafür unter den aktuellen politischen Mehrheitsverhältnissen keine ausreichende parlamentarische Unterstützung.
Zeiten der Arbeitslosigkeit gelten unabhängig vom Grund, der zum Bezug von Arbeitslosengeld geführt hat, nicht als Grundrentenzeiten, weil mit der Grundrente insbesondere die langjährig verpflichtende Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung aus unterdurchschnittlichem Einkommen anerkannt werden soll
Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten setzen wir uns für eine wettbewerbs- und zukunftsfähige Wirtschaft des 21. Jahrhunderts ein.
