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Antwort 25.03.2024 von Hubertus Heil SPD

Der Gesetzgeber hat sich dafür entschieden, diese Privilegierung von Einkommen auf Personen zu beschränken, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Damit werden die Chancen für Kinder und Jugendliche verbessert und die Ungleichheit zwischen Kindern und Jugendlichen aus hilfebedürftigen Familien und solchen, die es nicht sind, verringert.

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Antwort 22.01.2024 von Hubertus Heil SPD

Angelegenheiten, die die private und gesetzliche Krankenversicherung betreffen, fallen nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegen dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Für eine fachliche Beantwortung Ihres Anliegens müssen Sie sich daher bitte direkt an das BMG wenden.

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Antwort 11.04.2024 von Hubertus Heil SPD

Die Rentenversicherung erbringt nur Leistungen, die zu ihrem gesetzlich geregelten Leistungskatalog gehören. Es werden keine finanziellen Mittel der Rentenversicherung zweckentfremdet.

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Antwort 01.02.2024 von Hubertus Heil SPD

Was den steuerfreie Inflationsausgleich angeht, so ist dies eine freiwillige Maßnahme, die Arbeitgeber*innen umsetzen können. Arbeitnehmer*innen, die diesen Ausgleich erhalten, müssen weiterhin Steuern auf ihren Lohn zahlen. Nur der Inflationsausgleich ist von der Besteuerung ausgenommen.  

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Antwort 25.03.2024 von Hubertus Heil SPD

Verfassungsrechtlich gibt es nur ein menschenwürdiges Existenzminimum. Die Ursache der Hilfebedürftigkeit ist für die Höhe des menschenwürdigen Existenzminimums unerheblich. Deshalb sind auch keine unterschiedlichen Niveaus des menschenwürdigen Existenzminimums für unterschiedliche Personengruppen begründbar.