Für eine fachgerechte Beantwortung bitte ich Sie daher, sich direkt an das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter info@bmas.bund.de zu wenden.
Durch das sogenannte Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz wurden gleich zu Beginn der aktuellen Wahlperiode wesentliche Verbesserungen für diejenigen beschlossen, die bisher nicht oder nur eingeschränkt von den Verbesserungen profitiert haben.
Da es sich bei Ihrer Nachricht um einen individuellen Fall handelt, bitte ich Sie, sich für eine fachgerechte Beantwortung direkt an das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter info@bmas.bund.de zu wenden.
Für Berechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und Opferentschädigungsgesetz (OEG) ist die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie nicht vorgesehen
Da es sich bei Ihrer Nachricht um eine sehr individuelle Anfrage handelt, bitte ich Sie, sich für eine fachgerechte Beantwortung direkt an das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter info@bmas.bund.de zu wenden.
Die Kommission hat dem BMAS ihre Vorschläge im Juli 2023 übergeben.