Guten Tag, wie stehen Sie bzw. Ihre Partei zu § 218 StGB? Würden Sie die aktuelle Regelung beibehalten oder ändern? Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau J.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Regelungen rund um § 218 StGB betreffen eine sehr persönliche und sensible Entscheidungssituation. Aus meiner Sicht ist es wichtig, Frauen in solchen Konfliktlagen bestmöglich zu unterstützen und ihnen verlässliche Beratungs- und Hilfsangebote zur Seite zu stellen.
Die derzeitige Regelung versucht, sowohl der schwierigen Situation betroffener Frauen als auch dem Schutz des ungeborenen Lebens Rechnung zu tragen. Diesen Ausgleich halte ich grundsätzlich für tragfähig.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hülya Düber, MdB
