Wie könnte man gewährleisten, dass Personen, die im Leben stehen durch ein soziales Engagement oder eine eingeführtes soziales Pflichtjahr nicht aus dem Leben gerissen wird?

Portraitfoto Hugh Bronson Februar 2023
Hugh Theodore Bronson
AfD
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Frage von Ben M. •

Wie könnte man gewährleisten, dass Personen, die im Leben stehen durch ein soziales Engagement oder eine eingeführtes soziales Pflichtjahr nicht aus dem Leben gerissen wird?

Sehr geehrter Herr Dr. Bronson,

Im Zuge einer Schularbeit behandeln wir das Thema eines sozialen Pflichtjahres.
Dies ist sehr diskutiert und ich habe mich gefragt, wie Sie im Falle der Einführung dafür sorgen könnten, dass Personen, die Mitten im Leben stehen trotzdem die Möglichkeit hätten, sich sozial zu engagieren. Dies ist auch aktuell für viele ein Problem in Bezug auf Ehrenämter.
LG

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

zur Beurteilung eines künftigen sozialen Pflichtjahres können wir uns auf die Erfahrungen mit dem Zivildienst (als Wehrersatzdienst von 1961 bis 2011), mit dem freiwilligen sozialen Jahr und mit dem Bundesfreiwilligendienst stützen.

In meiner Generation hat fast jeder seinen Wehr- oder Zivildienst abgeleistet. Viele – eben nicht alle – haben dies gerne getan, bei manchem hat es die Berufswahl beeinflusst. Tatsache ist aber auch, dass sich Ausbildungs- oder Studienbeginn ein oder zwei Jahre verzögert hatten. Im Regelfall würde auch das soziale Pflichtjahr entweder nach einer abgeschlossenen Lehre oder vor Beginn einer Lehrstelle bzw. eines Studiums liegen.

Als etwas, dass „aus dem Leben reißt“, empfinde ich weder das soziale Pflichtjahr noch soziales Engagement. Durch beides erhält man einen praktischen Einblick in soziale Einrichtungen. Soziales bzw. ehrenamtliches Engagement, bei dem kein Lohn erwartet wird, kann unabhängig von Ausbildung, Beruf, Rente oder Pension ausgeübt werden. Es ist ein Dienst an der Gesellschaft. Eine moderate Aufwandsentschädigung soll es auch bei sozialem Engagement geben. Eine jährlich begrenzte Freistellungsmöglichkeit durch den Arbeitgeber bei wichtigen Anlässen im Rahmen der sozialen Tätigkeit sollte es ebenfalls geben.

Die bundesweit einheitlich geregelten monatlichen Bezüge sollten beim sozialen Pflichtjahr über denen liegen, die beim Bundesfreiwilligendienst gelten. Somit könnte das „Taschengeld“ 400 Euro oder mehr betragen.

Das soziale Pflichtjahr könnte gleichermaßen für den Dienenden als auch für seine Dienststelle wertvoll sein.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hugh Bronson MdA

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