Frage an Ilse Aigner bezüglich Finanzen

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Ilse Aigner
CSU
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Frage von Regina B. •

Frage an Ilse Aigner von Regina B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Aigner, laut Bankenaussage soll eine Restschuldversicherung die Absicherung für einen beantragten Kredit sein, d.h. die Bank will so eine zusätzliche Absicherung haben, falls der KN mal vorzeitig sterben sollte. Aber.....macht so eine RSV auch Sinn, wenn der Kredit durch Immobilienbesitz abgesichert ist? Ist in diesem Fall die RSV für die Bank nicht auch eine zusätzliche Einnahme durch rückfliessende Provisionen und Zinseinnahmen, wenn die fällige Versicherungsprämie im Voraus in einer Summe aus dem Kreditbetrag finanziert und gezahlt wird? MfG

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Buss,

viele Dank für Ihre Fragen.

Sie fragen, ob der Abschluss einer Restschuldversicherung gegen Tod Sinn mache, wenn der Kredit grundpfandrechtlich abgesichert ist. Und Sie fragen, ob der Abschluss einer Restschuldversicherung für die Bank nicht auch eine zusätzliche Einnahme durch rückfließende Provisionen und Zinseinnahmen ist, wenn die Versicherungsprämie mitkreditiert wird.

Es ist durchaus üblich, dass Banken den Verbrauchern Kredite anbieten, deren Vertragsabschluss an den Abschluss einer Restschuldversicherung gegen Tod, Invalidität, Krankheit oder Arbeitslosigkeit gebunden ist. Allerdings sind das in der Regel keine grundpfandrechtlich gesicherten Kredite.

In der Tat fließen Banken aus den Abschlüssen von Versicherungsverträgen Abschlussprovisionen zu, denn die Versicherungsleistungen werden oftmals mit Verbundspartnern abgeschlossen. Es trifft zu, dass die Banken zusätzlich Zinseinnahmen erzielen durch die Kreditierung des Versicherungsbeitrages als Einmalbeitrag.

An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass Banken nicht selten gegenüber ihren Kunden den Eindruck erwecken, dass sie den Kredit nur mit Versicherungsabschluss erhalten können. Aber ein solcher Abschluss ist jedoch in der Regel nicht verpflichtend. Ich empfehle, dass Verbraucher eine Restschuldversicherung nur nach sorgfältiger Prüfung der Kosten, des tatsächlichen Bedarfs und des gebotenen Versicherungsschutzes abschließen. Der Abschluss einer Restschuldversicherung sollte nur dann erfolgen, wenn es auf ausdrücklichen Wunsch der Kunden erfolgt.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB

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