Frage an Ilse Aigner bezüglich Umwelt

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Ilse Aigner
CSU
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Frage von Elena B. •

Frage an Ilse Aigner von Elena B. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Aigner,

mir stellen sich folgende Fragen, die ich gerne von Ihnen gerne beantwortet hätte:
Wieso wurde bis zum heutigen Tag noch kein Verbot zur Haltung von Wildtieren im Zirkus erlassen? Wieso lässt das Verbraucherministerium zu, dass Wildtiere, wie bspw. Affen, Elefanten, Löwen usw, in Zirkussen gequält werden?

Experten sind sich darüber einig, dass ein reisendes Unternehmen nicht in der Lage ist, für eine artgerechte Tierhaltung zu sorgen und dass Tiere enorm gequält werden "müssen" um den Trainern zu gehorchen. Tagtäglich werden Wildtiere mit Peitschen, Knüppeln oder Elektroschockern dazu gezwungen Kunststücke zu proben. Trotz all diesen Fakten wird immernoch nicht aktiv genug gegen diese Form von Tierquälerei vorgegangen.
Andere EU-Länder (z. Bsp.: Schweden, Dänemark und Österreich) gehen bereits gegen die Tierquälerei in Zirkussen vor und verbieten die Haltung von Wildtieren in reisenden Unternehmen.

Ich bin 18 Jahre alt, habe nun das Recht zu wählen und beginne momentan damit mich für die Politik zu interessieren. Es würde mich sehr freuen eine Stellungnahme von Ihnen zu erhalten.

Vielen Dank,

Elena B.

(Quellen: http://www.peta.de/web/zirkus.1838.html , http://www.zirkus-ohne-tiere.de/ , http://www.vier-pfoten.de/website/output.php?id=1052&idcontent=2969 )

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Sehr geehrte Frau Boecken,

vielen Dank für Ihre Frage.

Dem Tierschutz kommt im Rahmen der Haltung von Zirkustieren eine besondere Bedeutung zu. Daher begrüße ich grundsätzlich Initiativen, den Tierschutz in Zirkussen - vor allem bei Wildtieren - zu verbessern.

Ein Wildtierverbot würde jedoch einen Eingriff in die im Grundgesetz verankerten Grundrechte der Berufs- und Eigentumsfreiheit darstellen und wäre deshalb nur dann zulässig, wenn gleich wirksame, mildere Mittel erkennbar nicht zum Ziel führen. Dies gilt auch vor dem Hintergrund der Aufnahme des Staatsziels Tierschutz ins Grundgesetz im Jahr 2002. Ein solches milderes Mittel ist die am 19. März 2008 in Kraft getretene Zirkusregisterverordnung.

Mit der Verordnung sind die Voraussetzungen geschaffen, die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften bei der Haltung von Wildtieren in Zirkussen zukünftig besser durchzusetzen. Vor allem den Vollzugsschwierigkeiten, die sich bei der Überwachung der Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften aufgrund der jeweils nur kurzen Verweildauer der Zirkusse ergeben haben, kann nun wirkungsvoller begegnet werden. Bisher war den für Tierschutzkontrollen zuständigen Behörden der Länder vielfach nicht bekannt, ob und wenn ja, mit welchem Inhalt Zirkussen eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz erteilt wurde, ob nachträglich Auflagen angeordnet wurden und mit welchem Ergebnis vorangehende Kontrollen durchgeführt wurden.

Es ist nun auch verfassungsrechtlich geboten, die Erfahrungen bei der Umsetzung der Zirkusregisterverordnung zunächst zu sammeln und auszuwerten. In angemessener Zeit ist dann zu prüfen, inwieweit die neuen Regelungen zu spürbaren Verbesserungen der Situation von Tieren wildlebender Arten in Zirkussen geführt haben. Sollte dies nicht der Fall sein, wird zu erörtern sein, welche weiteren Handlungsoptionen bestehen, um die Situation von Wildtieren in Zirkussen zu verbessern.

Seit März 2010 erfolgt die Verwaltung des Zirkusregisters mittels einer zentralen Datenbank, wodurch eine noch effektivere Umsetzung der Verordnung ermöglicht wird. Der angestrebte Effekt der Datennutzung im automatisierten Verfahren kann jedoch erst nach Eingabe eines maßgeblichen Datenvolumens in den zentralen Rechner erwartet werden. Daher erscheint eine Auswertung der Erfahrungen mit der Zirkusregisterverordnung und ggf. eine erneute Prüfung der fachlichen Notwendigkeit sowie verfassungsrechtlichen Zulässigkeit eines Verbots der Haltung von Wildtieren in Zirkussen noch zu früh.

Falls Sie weitere Fragen zum Thema haben, dann können Sie zusätzliche Informationen im Internet unter http://www.bmelv.de abrufen oder wenden Sie sich damit bitte an mein Ministerium. Auf der Plattform "Abgeordnetenwatch" können interessierte Bürgerinnen und Bürger Fragen stellen, die mein Abgeordnetenmandat betreffen. Ich bitte Sie, zukünftig darauf Rücksicht zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ilse Aigner MdB

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