Frage an Ilse Aigner bezüglich Recht

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Ilse Aigner
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Frage von Yves B. •

Frage an Ilse Aigner von Yves B. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Aigner,

laut folgendem Artikel der Online-Ausgabe der Saarbrücker Zeitung:
http://www.saarbruecker-zeitung.de/sz-berichte/politik/Aigners-Kreuz-mit-dem-Kreuz;art2815,4684714
ließen Sie 2010 den Neubau Ihres Ministeriums kirchlich einweihen und den Besucherraum mit einem großen hölzernen Kruzifix ausstatten. Nachdem sich Ende November 2012 zwei Damen einer hessischen Besuchergruppe über diesen beschwert hatten, lehnten Sie es entschieden ab, ihn zu entfernen, wobei sie sich auf folgende Stellungnahme aus dem Bundesinnenministerium beriefen: das Kreuz beeinträchtige "die Religionsfreiheit nicht, solange es nur beiläufig von einer unbestimmten Allgemeinheit wahrgenommen" werde. Letzten Mittwoch bekräftigten Sie Ihre Haltung mit dem Satz: "Was hängt, das hängt".

Diesbezüglich bitte ich um Auskunft,
-ob Sie sich in rechtlicher Hinsicht allein auf besagte Stellungnahme verlassen, und falls nicht, worauf desweiteren,
-wie Sie die Gefahr einschätzen, dass die Öffentlichkeit das von Ihrem Parteikollegen geführte BMI in dieser Sache als religiös befangen ansieht,
-welchen öffentlichen Zwecken die kirchliche Einweihung und das Kreuz dienen sollen,
-ob diese aus Steuermitteln finanziert wurden,
-wenn ja, wie Sie dies (in Anknüpfung an die vorletzte Frage) gegenüber Bürgern rechtfertigen, die es ablehnen, den christlichen Glauben, seine Institutionen oder Symbole oder deren Verbindung mit dem Staat finanziell zu unterstützen,
-und welchen Sinngehalt Sie Ihrem Satz von letztem Mittwoch beimessen.

Mit freundlichen Grüßen

Yves Busch

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