Antwort 06.10.2023 von Ines Claus CDU
Aus unserer Sicht ist es auch sinnvoll, dass Volksabstimmungen nur bei einer erheblichen Beteiligung beschlussfähig sind, da deren Ergebnisse die Meinung der Hessinnen und Hessen wiederspiegeln sollen und nicht bloß einem Bruchteil zugutekommen sollen.