Frage an Ingo Gädechens bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Ingo Gädechens
CDU
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Frage von Yvonne S. •

Frage an Ingo Gädechens von Yvonne S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Betr.: Pläne für ein Neuntes Gesetz zur Änderung des SGB II („Rechtsvereinfachung“)
…. Bereits zum 1. April 2015 soll das zweite Sozialgesetzbuch mit den Hartz IV-Leistungen unter dem Stichwort „Rechtsvereinfachung“ erneut verändert werden. Wir sind beunruhigt von dem Änderungskonzept, das einseitig von der Leistungsträgerseite ohne Beteiligung von Wissenschaft, Wohlfahrtsverbänden, Betroffenenvereinigungen und Gewerkschaften in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorbereitet wurde. Obwohl das Gesetzgebungsverfahren schon angelaufen ist, werden die Ergebnisse der Öffentlichkeit noch vorenthalten und sind nur über Drittquellen zu erhalten.
Es wird nun entscheidend sein, was die Politik aus dieser sehr einseitigen Leistungsträgersicht macht. In den Vorschlägen sind einige sinnvolle Verbesserungen aufgenommen, etwa die Entschärfung der Sanktionsregeln, die Verlängerung des Regelbewilligungszeitraums oder eine neue Rechtsgrundlage für Vorauszahlungen. Auf der anderen Seite überdehnen eine ganze Reihe neuer Verschärfungen die Schieflage von Fördern und Fordern in schwer erträglicher Weise. Bereits jetzt ist ersichtlich, wie stark Überforderung und Rechtlosigkeit in Lähmung und Resignation führt und somit das Gegenteil einer ständig proklamierten Aktivierung erreicht.
Wie stehen Sie zu diesem Vorhaben? Würden Sie sich mit Ihren Möglichkeiten im Bundesrat dafür einzusetzen, dass solche Regelungen, die das bestehende Recht verschärfen und die Rechtslage eher weiter verkomplizieren, nicht umgesetzt werden? Nach ca. 60 Änderungen des SGB II mit dem Schwerpunkt gravierender Verschärfungen sind die neuen Entrechtungen aus sozialstaatlicher Sicht nicht mehr verständlich.
In den Ausführungen zur Rechtsvereinfachung von Heimstatt Esslingen e.V. sind aus Sicht einer parteilichen Beratung Maßnahmen markiert, die Not ohne Not vergrößern und die ohne Not weggelassen werden können.

Mit freundlichen Grüßen

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CDU

Sehr geehrte Frau Schmidt,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17. November 2014, in der Sie geplante Rechtsvereinfachungen bei Leistungen des SGB II thematisieren.

Anders als von Ihnen geschildert, ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht angelaufen. Nachdem eine hochkarätig besetzte Bund-Länder-Kommission Vorschläge zu Rechtsvereinfachungen bei Leistungen nach dem SGB II erarbeitet hat, sind diese in den zuständigen Fachministerien geprüft worden und werden aktuell von den Fachpolitikern der einzelnen Bundestagsfraktionen diskutiert. Diese fraktionsinternen Beratungen werden voraussichtlich Ende Dezember oder zu Beginn des kommenden Jahres abgeschlossen sein. Erst dann wird ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet, das natürlich öffentlich ist.

Im Gespräch mit den zuständigen Fachkolleginnen und -kollegen wurde mir mitgeteilt, dass die geplanten Neuregelungen primär zu tatsächlichen Rechtsvereinfachungen führen sollen. Ziel ist es somit, sowohl für die betroffenen Menschen als auch für die staatlichen Behörden unnötige Bürokratie und Mühe einzusparen. Ich bin der festen Überzeugung, dass diese Intention richtig ist und zu vernünftigen Regelungen führen wird.

Da in keiner Weise absehbar ist, welche konkreten Maßnahmen auf dem Gesetzgebungsweg letztendlich beschlossen werden, bitte ich um Nachsicht, dass ich in der aktuellen Situation nicht ausführlicher Stellung beziehen kann. In jedem Fall wird die CDU/CSU-Bundestagsfraktion aber genau prüfen, welche Auswirkungen die vorgeschlagenen Änderungen sowohl auf die Betroffenen als auch auf die Arbeit der Behörden haben und auf Grundlage dessen eine Entscheidung fällen.

Zum Schluss möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass ich als Mitglied des Deutschen Bundestages kaum über „Möglichkeiten im Bundesrat“ verfüge. Vielmehr liegt mein Arbeitsfeld im Bereich des Bundestages.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Ingo Gädechens

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