Sind Menschen ohne digitale Teilhabe von der Möglichkeit, ihre Entscheidung im Organspenderegister zu dokumentieren, ausgeschlossen?

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Ingo Schäfer
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Frage von Bettina M. •

Sind Menschen ohne digitale Teilhabe von der Möglichkeit, ihre Entscheidung im Organspenderegister zu dokumentieren, ausgeschlossen?

Sehr geehrter Herr Schäfer,
sind Menschen ohne digitale Teilhabe von der Möglichkeit, ihre Entscheidung für oder gegen eine Organspende in einem zentralen Register zu dokumentieren, ausgeschlossen? Oder besteht für diese eine Möglickeit, auf postalischem Weg eine Registrierung vornehmen zu lassen und wer wäre ggfs. der Adressat?
Freundliche Grüße,
Bettina M.

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Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Mit dem Organspende-Register wurde eine weitere Möglichkeit der Registrierung zur Organspende eingeführt. Es ist ein zentrales, elektronisches Verzeichnis, dass nach der digitalen Registrierung einen Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung ersetzen kann. 

Es gibt verschiedene Erklärungsmöglichkeiten zur Organ- und Gewebespende, keine ist aber besser oder relevanter als eine andere. Bis jetzt gab es die Möglichkeit der schriftlichen Dokumentation mithilfe eines Organspendeausweises, oder einer Patientenverfügung. Zu dieser analogen Dokumentation kommt jetzt mit dem Organspende-Register auch eine ergänzende digitale Dokumentationsmöglichkeit. In dem Register kann man sich freiwillig und kostenlos eintragen lassen, seinen Eintrag jederzeit ändern oder widerrufen.

Für die Registrierung benötigt man ein Smartphone oder Tablet, einen Computer oder Laptop und die Ausweis-App, mit dessen Hilfe man sich ausweisen kann. Da das Ganze bis jetzt ein vollständig digitales Projekt ist, ist es leider noch nicht möglich, eine Registrierung auf postalischem Weg, oder vor Ort vornehmen zu lassen. Ursprünglich war auch ein einfacher, nicht-digitaler Zugang über die Bürgerämter der Kommunen geplant. Das ist aber - wie leider häufig - an fehlender technischer Ausstattung, fehlendem Personal und unklarer Finanzierung gescheitert. Deshalb ist es mir so wichtig, die Kommunen finanziell ordentlich auszustatten (Stichwort: Altschuldenfonds), damit sie ordentliche Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger anbieten können. 

Das Organspende-Register ist eine weitere, ergänzende Möglichkeit zur Festhaltung der Entscheidung zur Organspende. Wenn man sich nicht online registrieren möchte oder keinen Zugang zum digitalen Register hat, kann auch weiterhin der bekannte Ausweis in Papierform genutzt werden.  

Mit freundlichen Grüßen,

Ingo Schäfer, MdB

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