Frage an Ingo Wellenreuther bezüglich Jugend

Portrait von Ingo Wellenreuther
Ingo Wellenreuther
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Ingo Wellenreuther zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Hans-Joachim R. •

Frage an Ingo Wellenreuther von Hans-Joachim R. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

mit grossem Interesse habe ich Ihre Ausführungen in der Bundestagssitzung vom 6.5.2009 zum Thema "Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzten" verfolgt, und kann Sie zu Ihrer festen Haltung im Kampf gegen die Kinderpornographie nur beglückwünschen.

Um so befremdlicher finde ich folgenden Passus in dem Gesetzentwurf der Regierung :

ZITAT
Diensteanbieter nach § 8, die den Zugang zur Nutzung von Informationen über ein Kommunikationsnetz für mindestens 10 000 Teilnehmer oder sonstige Nutzungsberechtigte in der Regel gegen Entgelt ermöglichen, haben geeignete und zumutbare technische Maßnahmen zu ergreifen, ...
ZITATENDE

Dies führt dazu, das kleinere Anbieter sowie ein grosser Teil der Behörden, Universitäten und Schulen nicht von dieser Regelung betroffen sind.

Meine Frage nun an Sie :

Unterstützen Sie Frau von der Leyen in Ihrem Vorhaben, unsere Kinder in den Schulen weiterhin nicht vor diesem Schund beschützen zu wollen ?

Mit freundlichen Grüssen
Hans-Joachim Roy

Portrait von Ingo Wellenreuther
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Roy,

vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihre Frage.

Die Tatsache, dass beispielsweise Behörden, Bibliotheken, Universitäten und Schulen von dem Gesetzentwurf nicht erfasst werden, ist damit zu begründen, dass diese eigene Netze haben, also autonom sind und nicht die Dienste eines Anbieters nutzen. Diese haben jedoch klare interne Regeln, was abgerufen werden kann und was nicht abgerufen werden kann. Dies wird durch Stichproben kontrolliert und bei Verstößen empfindlich sanktioniert.

Die weitere Tatsache, dass Diensteanbieter mit weniger als 10.000 Kunden nicht von dem Gesetzentwurf erfasst werden, ist sicherlich ein Wermutstropfen. Sie betrifft allerdings nur einen Promillebereich des Marktes. Diese Ausnahme ist das Ergebnis eines Abwägungsprozesses zwischen Aufwand und Nutzen. Hätte man diese ebenfalls erfasst, hätte man außerdem die sehr vertraulichen Listen einem größeren Kreis zugänglich gemacht.

Sicherlich gehören diese Regelungen des Gesetzes zu denjenigen, die wir in den kommenden Beratungen des Gesetzentwurfs genau ansehen und prüfen werden. Zudem sieht der Gesetzentwurf eine Überprüfung seiner Auswirkungen nach zwei Jahren vor, so dass auch später die Folgen der Regelungen weiter unter Beobachtung bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther MdB