Frage an Ingo Wellenreuther bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Ingo Wellenreuther
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Frage an Ingo Wellenreuther von Philipp T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

Wie stehen sie zu folgenden Fragen:

Steht Europarecht immer(!) vor Verfassungsrecht auch wenn dieses einen geringeren Grundrechtsschutz bietet?

Wie definiert sich der Begriff (Grundgesetzt Art. 23 Abs. (1) satz 1 "... einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet"?

Wieso besteht bei bestimmten Entscheidungen im Bundestag der sogenannte Fraktionszwang, wenn nach Grundgesetz Art. 38 Abs. (1) Satz 2, ein Abgeordneter an Aufträge und Weisungen nicht gebunden ist und demzufolge ein Abgeordneter auch mit keinen Zwangsmaßnahmen rechnen muss, falls er gegen den Fraktionszwang stimmt?

Sind Sie sich bewusst, dass wenn Sie den Begriff "Killerspiele" verwenden, große Teile der Bevölkerung bzw. sogar eine bestimmte Bevölkerungsgruppe (vor allem die 18 bis 30 Jährigen) kriminalisieren und mit Amokläufern in einen Topf werfen? (Es spielen ca. 1-2 Millionen Deutsche solche Spiele. Abgeleitet aus den Verkaufszahlen)

Sind Sie der Meinung, dass durch den hohen Anteil der älteren Wähler (65+) der Union, die Politik der CDU sehr auf diese Interessengruppe eingeht?

Sind Sie der Meinung, dass das Internet ein "Rechtsfreier Raum" ist (wenn ja, bitte ausführliche Begründung)?

Ich hoffe auf eine ausführliche Antwort, mit freundlichsten Grüßen

Philipp Tölle

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Tölle,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Die Fragen des Verhältnisses von Europa- und nationalem Verfassungsrecht und zu Art. 23 GG wäre mindestens eine 1-semestrige Vorlesung wert. Da es hier um Fragen zu Recht und Rechtsprechung geht und nicht um meine persönliche politische Einschätzung zu einem Thema, darf ich Sie auf europarechtliche Bücher sowie Bücher und Kommentare zum Grundgesetz verweisen, die z. B. in der Badischen Landesbibliothek frei zugänglich sind.

Fraktionszwang ist unzulässig, weil dies dem Grundsatz des freien Mandats widerspricht. Fraktionsdisziplin hingegen soll ein einheitliches Auftreten im Parlament sicherstellen. Jeder Abgeordnete kann gegen die Mehrheitsmeinung der Fraktion stimmen, ich habe dies z. B. in dieser Legislaturperiode bei den Gesetzen zur Gesundheitsreform, zur Erbschaftsteuerreform und zum sog. Heroinprojekt getan.

Mit der Verwendung des Begriffs "Killerspiele" wird nicht jeder, der diese Spiele spielt, pauschalierend kriminalisiert. In der öffentlichen Diskussion hat sich dieser Begriff für Computerspiele etabliert, bei denen ein wesentlicher Bestandteil der Spielhandlung die virtuelle Ausübung von wirklichkeitsnah dargestellten Tötungshandlungen oder anderen grausamen oder sonst unmenschlichen Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen ist.

Die CDU ist eine Volkspartei, die Politik für alle Menschen macht - egal welchen Alters. Dass dies insbesondere auch für junge Menschen gilt, zeigt sich nicht zuletzt an der Jugendvereinigung der CDU, der Jungen Union, die mit rund 130.000 Mitgliedern der größte politische Jugendverband in Deutschland und Europa ist und bundesweit flächendeckend in 18 Landesverbänden, 37 Bezirksverbänden, 466 Kreisverbänden und nahezu tausend Gemeinde-, Orts-, Stadteil- oder Stadtverbänden aktiv ist.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und darf dies auch nicht sein. Mir scheint es allerdings so, als sei insb. durch die Anonymität des Internets bei manchen Menschen die Hemmschwelle zu Straftaten (z. B. Beleidigungen) im Web niedriger, als in der Realität.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther MdB